Wir sind innerhalb einer Wohnungsgenossenschaft umgezogen.

  1. Problem: Die Wohnungsüberhabe an uns fand mit dem Vormieter statt. In der Wohnung ist bereits vor 2 Mietern Parket verlegt worden, wobei die Heizungsrohre leider in 2 Räumen nicht fachgrechte verdeckt wurden. Die Rohre verlaufen am Übergang von Wand zu Boden entlang und wurden nicht wie sonst üblich mit einem Schacht abgedeckt, sondern liegen frei zugänglich lediglich von vorn mit Holzleisten versehen. Wir bekommen im Januar ein Kind und habe Angst, dass sich ein Kind an den Rohren verletzen könnte.

Ist der Vermieter, in dem Fall die Wohnungsgenossenschaft dazu verpflichtet diese Rohre zu verkleiden?

2.Problem: Bei Wohnungsübergabe waren 2 Türen nicht eingehangen und wir haben nicht darauf bestanden dies für uns zutun. Da nun die kalte Jahreszeit ansteht, wollte ich dir Türen einhängen, jedoch sind diese nach dem Verlegen des Parkets nicht gekürzt worden und nun zu lang um eingehangen werden zu können. Auf Anfrage bei der Wohnungsgenossenschaft, wurde mir mitgeteilt, dass die Wohnung so übernommen wurde und wir selbst für die Kürzung aufkommen müssten. Auch in dem Fall, dass wir ausziehen und der Nachmieter die Türen verwenden wolle, sollen wir dafür zahlen. Ist das wirklich so?

Wir haben noch 3 Tage Zeite Schäden in der Wohnung nachzumelden.

Vielen Dank für eure Hilfe