Mein Ex zahlt sein Teil der Miete nicht, was nun?

3 Antworten

Privatrechtlich einklagen notfalls.

Mit Mietrecht hat das nichts zu tun.

Außer Du willst irgend wann mal die Wohnung kündigen.

BrutalNormal  01.07.2017, 14:15

Aber worauf begründet sich denn der Anspruch? Wenn beide im Mietvertrag stehen haften i.d.R. beide gesamtschuldnerisch gegenüber dem Vermieter. Der hat sein Geld und alles ist gut.

Wie das zwischen den Mietern geregelt ist kann hier keiner sagen. In einer Partnerschaft ist es häufig so, dass man keine Ansprüche geltend machen kann, wenn nicht ausdrücklich geregelt. Sie hat ja wohl problemlos die Miete gezahlt die letzten 2 Jahre, wieso sollte sie jetzt auf einmal Ansprüche haben ggü dem Exfreund.

Lass es von einem Anwalt anfordern! Du kannst auch einen gerichtlichen Mahnbescheid erstellen lassen,.

JuleAh17 
Fragesteller
 01.07.2017, 13:40

Okay dann werde ich das mal versuchen 

Gerhart  01.07.2017, 15:05
@JuleAh17

Zuvor solltest du eine Mietbeteiligung einfordern mit exakten Zahlen, die am Tage des Auszuges/Verschwindens beginnen. Frist setzen, mahnen, dann gerichtlich mahnen, wenn es keine Reaktion oder Bezahlung gibt. In der Zeit des Zusammenlebens gab es vermutlich eine gemeinsame Haushaltsführung.

Ich wüßte nicht, wieso sie nun nach 2 Jahren auf einmal das Recht hätte Miete vom Ex-Freund nachzufordern.

Ist vereinbart, dass ihr beide die Miete splittet?