Was bedeutet eine "Aufrechnung" für eine Nachzahlung bei der ARGE

Ich hatte im letzten Jahr, um die 1000 Euro von der ARGE zuviel bekommen. Es ging darum, das die Zinsen für mein Eigenheim laut neuem Kreditvertrag weniger wurden. Ich hatte damals den aktuellen Kreditvertrag mit einer Anmerkung in den Postfach bei der Arge eingeworfen.Nach ungefähr 2 Monaten reichte ich den Antrag für die Weiterbewillung bei der Arge ein und daraufhin bekam ich einen Mahnschreiben von denen, das ich meine Meldepflicht nicht wahrgenommen hätte und das ich zu Unrecht über 1000 € bekam. Heute bekam ich einen Schreiben, da steht irgendetwas mit Aufrechnung und 30 % von Regelsatz..

Für den Fall, daß die Leistungen zu erstatten sind, weise ich Sie schon jetzt darauf hin, dass ich beabsichtige, den zu erstattenden Betrag gegen Ihren Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II nach § 43 SGB II in Höhe von bis zu 30 v.H. der für Sie und Ihre Kinder maßgebenden Regelleistung monatlich aufzurechnen. Der Vollzug der Aufrechnung in der vorgesehenen Höhe hat zur Folge, daß sich bis zur Tilgung der Forderung der Auszahlungsbetrag zur Erfüllung Ihres Leistungsanspruches jeweils um den o.a. Aufrechnungsbetrag vermindert und Ihnen deshalb für Ihren Lebensunterhalt nur ein entsprechend geringer Betrag zur Verfügung steht.

Werden jetzt zusätzlich noch 30 % von meiner Regelleistung abgezogen oder muss ich nur das zuviel bezahlte Betrag zurückzahlen.

Arbeitsamt, Hartz IV, Mahnung
Retourensendung nicht angekommen - kein Einlieferungsbeleg, kein Quittungsabschnitt

Hallo, ein Online-Versandunternehmen behauptet, meine Retourensendung sei nicht angekommen und mahnt mich. Leider habe ich keine Sendungsnummer, da ich das Retourenpaket dem Paketzusteller an der Haustür bei der nächsten Lieferung mitgegeben habe! Diese Praxis ist heutzutage üblich und normalerweise lasse ich hierbei alle Quittungsabschnitte mit dem Identcode für die Retoure vom Zusteller unterschreiben. Leider hat das Versandunternehmen, und das als einziges mir bekanntes, bei seinen Rechnungen einen solchen Retouren-Quittungsabschnitt nicht vorgesehen, so dass ich nun ohne Beleg für die Retourensendung dastehe.

Sowohl die Rechnung als auch der Retourenaufkleber mit dem Identcode wurden beim Versandunternehmen erstellt. Da der Versender den Identcode selbst vergeben hat, müsste ihm dieser doch zusammen mit meinem Datensatz noch vorliegen? Kann der Versender folglich auch ohne Vorliegen eines Einlieferungsbeleges eine Nachforschung veranlassen?

Ich habe den Zusteller bereits um Hilfe gebeten, da ich anhand meiner Rechnungen nachvollziehen kann, dass ich das Paket am 01.09.2010, da habe ich die nächste Lieferung erhalten, retourniert habe. Der Zusteller will nun seinen Kollegen in der Zustellbasis fragen, ob der Verbleib meines Paketes dort nachvollzogen werden kann...

Falls das Paket nicht mehr auffindbar sein sollte, habe ich dann Pech gehabt?

Vielen Dank!

Paket, Mahnung, Nachforschung, nicht angekommen, Retoure
Ticketbande droht mit Rechtsanwalt. Hat jemand ähnliches erlebt?

Hi,ich habe im Oktober 2009 dummerweise 2Tickets für das U2-Konzert am 12.8.10 in Hannover bei der Ticketbande bestellt und war mir in dem Moment nicht darüber im Klaren,dass der Preis fast doppelt so hoch wie der Normalpreis ist.Da es bei Eventim doch noch Tickets gab,habe ich die dort bestellt und meinen Kaufvertrag bei der Ticketbande sofort schriftlich per Einschreiben widerrufen.Am 20.10.bekam ich eine E-Mail,dass mein Widerruf nicht möglich sei.Vier Tage später kam dann die Zahlungerinnerung ebenfalls per E-Mail.Ich habe dem Laden nach all dem was ich gelesen habe nicht getraut und wollte das Geld nicht zum Fenster hinauswerfen bzw.an eine unseriöse Firma überweisen.Ich habe es also nicht getan.Nun kam letzte Woche (9 Monate später) eine Mahnung mit der Drohung die Angelegenheit an einen Anwalt zu übergeben.Das Konzert ist in 2,5 Wochen und ich sträube mich immer noch dagegen das Geld zu überweisen,da ich a) Tickets habe und b) viel darüber gelesen habe,dass die Ticketbande die Tickets immer auf den letzten Drücker und dann meist in einer schlechten Qualität zu Wucherpreisen versendet.Hat jemand etwas ähnliches mit dieser Bande erlebt?Was habt ihr gemacht?Was passiert,wenn ich das Geld nicht überweise?Gibt es nicht Mahnstufen,die innerhalb der letzten 9 Monate hätten eingehalten werden müssen?Ist es rechtens sich jetzt erst bei mir zu melden,nach der 1.Zahlungserinnerung

Rechtsanwalt, Mahnung, Ticket
Mahnung von der Partnerbörse neu.de/Partner.de

Ich hatte mich im Mai letzten Jahres bei der Partnerbörse neu.de kostenlos registrieren lassen. Dann hat man mir einen Probemonat für 19,90 € angeboten, den ich auch genutzt habe. Hierdurch war meine Kontoverbindung bekannt. Nach diesem Probemonat habe ich den eingeschränkten Dienst wieder kostenlos genutzt. Nun erhielt ich ständig Nachrichten, dass mein Profil besucht wurde und unzählige Nachrichten im Posteingang wären. Sobald ich jedoch die Profile der Besucher oder die Nachrichten öffnen wollte, kam eine Seite mit den Zahlungsmodalitäten. Vermutlich habe ich dann versehentlich die falsche Option angeklickt. Daraufhin kam die Mitteilung, ich hätte einen neu.de-Pass für eine 6-monatige Mitgliedschaft für 77,80 € erworben. Da ich keineswegs eine kostenpflichtige Mitgliedschaft haben wollte, habe ich dann der Lastschrift widerrufen. Seit dem 15.4.2010 war es auch weiterhin nicht möglich, mein Profil aufzurufen, so daß es mir auch nicht möglich war, hierüber zu kündigen oder der Mitgliedschaft zu widersprechen. Das heißt, seit dem Lastschrifteinzug habe ich den Dienst nicht nutzen können, aber auch nicht wollen. Nach der 1. Mahnung von neu.de habe ich den Fall nochmals per E-Mail geschildet und um sofortige Löschung meines Profils und meiner Daten gebeten. Nun habe ich eine 2. Mahnung erhalten (nun aber von Partner.de) mit inzwischen einer Forderung von über 90 €. Was ist zu t

Mahnung, partnerbörse
Muß ich eine 4 Jahre alte Rechnung noch bezahlen?

Vor 4 Wochen verstarb mein Vater.Er war 5 Jahre in einem Pflegeheim.Er war die Ersten Monate in Pflegestufe 1,diese wurde dann aber nach einer erneuten Begutachtung wieder aberkannt. 'Musten Sozialhilfe beantragen, da ja die Rente hinten und vorne nicht langte. Ich war von Anfang an sein Betreuer(einziger Sohn).Wurde gleich einmal vom Sozialamt überprüft, ob ich unterhaltspflichtig bin. Zum Glück traf das nicht zu, da ich doch zu wenig verdiene. Nach der Aberkennung der Pflegestufe bekam ich im August 2006 eine Mahnung vom Pflegeheim(ohne das ich je eine Rechnung vorher bekam)über 446 Euro!!! Habe dort mit dem Sozialamt telefoniert und Ihnen die Mahnung kopiert und eingeworfen. Da ja mein Vater kein Geld mehr hatte und ich nicht Unterhaltspflichtig war. Mir wurde gesagt, das sie die Sache bearbeiten und wenn ich nichts mehr höre, hat es sich erledigt.Habe auch nie mehr was gehört darüber. Jetzt nach dem Tod meines Vaters schickt mir doch das Pflegeheim diese Rechnung. Habe schon die ganze Beerdigungskosten bezahlt und eigentlich sehe ich es überhaupt nicht ein, diese zu bezahlen und bin eigentlich so gut wie Pleite. Meine Frage nun - ist das überhaupt zulässig , das man nach einer Mahnung fast 4 Jahre wartet und nie mehr was fordert und eigentlich darauf wartet bis der Mann stirbt und dann die Rechnung den Hinterbliebenen aufs Auge drückt.

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Rechnung, Erbe, Mahnung, Pflegeheim, Sozialamt, Verjährung
My-Hammer hat mich betrogen.. Was kann ich dagegen tun?

Ich habe mir einen kostenlosen Account auf der Plattform "My-Hammer "eingerichtet. Ich kannte mich halt nicht so aus und klickte einfach auf "Kontaktdaten des Auftraggebers anfordern". Ich wusste natürlich nicht, dass dies Kostenpflichtig ist, da es keinen Warnhinweis gab, dass ich etwas zu zahlen habe. Entweder gab es da ein technisches Problem oder es sind tatsächlich keine Warnhinweise vorgesehen.. Keine Ahnung.. Gleich am selben Tag aber bekam ich eine Mail mit einer Rechnung von 7 Euro. Ich antwortete My-Hammer, da ich damit nicht einverstanden war. Man kann doch einen Nutzer nicht dafür belangen, dass man auf irgendwelche Links klickt.. Hallo?! Dann sollen sie das gleich sperren und nur für Zahl-User freigeben und fertig. Aber was die mit mir gemacht haben ist jawohl mehr als Hinterfotzig. Aber jetzt kommts: Ich habe vor einigen Tagen Post vom Inkasso-Unternehmen gekriegt! Die wollen inzwischen schon 30 Euro (wegen Mahngebühr + Inkassogebühr). Ich zahle das sicherlich nicht. Ich habe nichts unterschrieben. Was soll ich jetzt tun? Können die wegen den 7 Euro tatsächlich vor Gericht gehen? Ich meine, da kann ja jeder kommen und sich im Internet irgendwelche Accounts einrichten mit der Postadresse aus irgendeinem Telefonbuch und schon bekommt mein schlimmster Feind eine hohe Rechung.. Sowas kann doch irgendwie nicht sein, oder? Muss ich die 30 Euro jetzt bezahlen oder nicht?

Internet, Betrug, Recht, Inkasso, Mahnung, my-hammer

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