Überschneidung Kündigung Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Welche gilt nun?
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage, die mich seit gestern beschäftigt.
Ich bin noch nicht lange in einer neuen Beschäftigung tätig. Nachdem ich relativ schnell gemerkt habe, das ist nichts für mich, habe ich direkt das Gespräch mit meinem Vorgesetzten gesucht, um hierfür eine Lösung zu finden. Bewerbungen habe ich ebenfalls parallel geschrieben. Ich möchte schließlich nicht vom Amt abhängig sein.
Nun ist es so gelaufen, dass ich vorsorglich am 16.9.14 meine Kündigung geschrieben und am 17.9.14 per Einwurf-Einschreiben verschickt habe. Nun bekomme ich gestern die Kündigung von meinem Arbeitgeber, datiert 17.9.14 mit Wirkung zum 20.9.14. Die Kündigung erfolgt damit zum 5.10.14. Ich habe meine eigene Kündigung zum 30.9.14 datiert. Innerhalb der Probezeit 2 Wochen Kündigungsfrist.
Nun sieht aber vieles danach aus, dass ich direkt zum 1.10.14 was Neues habe. Auf meine Bewerbungen liegen 5 Rückmeldungen vor.
Meine zwei Fragen nun:
1.- Welche Kündigung greift nun, meine oder die des Arbeitgebers? Zu dem Zeitpunkt, als er meine Kündigung geschrieben hat, lag ihm selbst meine eigene ja noch nicht vor ...
2.- Wenn ich nun tatsächlich die Kündigung des Arbeitsgebers berücksichtigen muss, kann ich ja erst zum 6.10.14 eine neue Beschäftigung annehmen, oder besteht Hoffnung, dass man mich in so einem Fall schon früher rauslässt? Was ist dann für mich zu tun? Freigestellt bin ich bereits seitens des noch aktuellen Arbeitgebers...
Im besten Fall weiß ich bereits morgen, ob das mit dem neuen Job klappt, jedoch spätestens im Laufe der Woche.
Kann mir dazu Jemand was sagen? Arbeitsuchend habe ich mich vorsorglich schon gemeldet, als ich meine Kündigung abgeschickt habe.
Danke schon mal für Antworten, die mir hoffentlich meine Fragen beantworten ;)
Schönen Abend noch.