Fristlose kündigung einer befristeten stelle wegen eines neuen Arbeitsplatzes

Folgende situation. vor zwei Monaten hat meine Cheffin mir gesagt das mein befristetet vertrag(teilzeit job) nicht verlängert wird. also habe ich mich nach einer neuen stelle umgesucht. habe auch eine gefunden und eine zusage für 1.Mai bekommen.

meine kündigungsfrist wäre aber jende juni.

die neue stelle ist unbefristet, vollzeit und besser bezahlt, und so eine stelle nochmal zu kriegen ist auch sehr gering.

jetzt will mir mein arbeitgeber aber keinen auflösungsvertrag machen, was sehr frustrierend ist.

ich seh eigentlich nur noch die möglichkeit einer außerordentlichen kündigung da ich es für unzumutbar halte im anbetracht der umstände eine stelle abzusagen, auch hat mein arbeitgeber dem ich das ganze am 10.april gesagt habe( beim verfassen des threads ist der 13.april) nich nichts unternommen um ersatz zu finden.

ich arbeite in einem Kindergarten und übernehme hier auch keine tragende rolle bin nur ergänzungskraft der ab und zu mit den kindern spielt. also ich würde noch nichtmal fehlen...

da wir generell eine schlechtes arbeitsklima haben und auch generell im letzten jahr sachen passiert sind die mich nervlich an meine belastungsgrenze gebracht haben,

 

würde ich als wichtigen Grund seelen und psychischen Stress angeben.

 

würde das gehen oder muss man hier erst zu einem psychologen ein Attest ausstellen lassen?

 

Arbeit, Kündigung, Arbeitsrecht, kündigen, Kündigungsfrist
Überschneidung Kündigung Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Welche gilt nun?

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage, die mich seit gestern beschäftigt.

Ich bin noch nicht lange in einer neuen Beschäftigung tätig. Nachdem ich relativ schnell gemerkt habe, das ist nichts für mich, habe ich direkt das Gespräch mit meinem Vorgesetzten gesucht, um hierfür eine Lösung zu finden. Bewerbungen habe ich ebenfalls parallel geschrieben. Ich möchte schließlich nicht vom Amt abhängig sein.

Nun ist es so gelaufen, dass ich vorsorglich am 16.9.14 meine Kündigung geschrieben und am 17.9.14 per Einwurf-Einschreiben verschickt habe. Nun bekomme ich gestern die Kündigung von meinem Arbeitgeber, datiert 17.9.14 mit Wirkung zum 20.9.14. Die Kündigung erfolgt damit zum 5.10.14. Ich habe meine eigene Kündigung zum 30.9.14 datiert. Innerhalb der Probezeit 2 Wochen Kündigungsfrist.

Nun sieht aber vieles danach aus, dass ich direkt zum 1.10.14 was Neues habe. Auf meine Bewerbungen liegen 5 Rückmeldungen vor.

Meine zwei Fragen nun:

1.- Welche Kündigung greift nun, meine oder die des Arbeitgebers? Zu dem Zeitpunkt, als er meine Kündigung geschrieben hat, lag ihm selbst meine eigene ja noch nicht vor ...

2.- Wenn ich nun tatsächlich die Kündigung des Arbeitsgebers berücksichtigen muss, kann ich ja erst zum 6.10.14 eine neue Beschäftigung annehmen, oder besteht Hoffnung, dass man mich in so einem Fall schon früher rauslässt? Was ist dann für mich zu tun? Freigestellt bin ich bereits seitens des noch aktuellen Arbeitgebers...

Im besten Fall weiß ich bereits morgen, ob das mit dem neuen Job klappt, jedoch spätestens im Laufe der Woche.

Kann mir dazu Jemand was sagen? Arbeitsuchend habe ich mich vorsorglich schon gemeldet, als ich meine Kündigung abgeschickt habe.

Danke schon mal für Antworten, die mir hoffentlich meine Fragen beantworten ;)

Schönen Abend noch.

Kündigung, Kündigungsfrist, Probezeit
S-Bahn-Abo wurde gekündigt aber ich nicht drüber informiert! Nun drohen 40€ für's Schwarzfahren!

hallo,

  • am 28.08.2014 habe ich der S-Bahn-Berlin GmbH einen Brief geschickt mit der Bitte, um Kündigung meines Jahresabos zum nächst möglichen Zeitpunkt und um Bestätigung dieser Kündigung.
  • am 01.09.2014 bucht die S-Bahn-GmbH den fälligen Betrag für den September ab und ich denke: aha, den September fahre ich dann wohl noch.
  • am 03.09.2014 werde ich am Nachmittag in der Straßenbahn kontrolliert und der Kontrolleur sagt: Sorry, Karte gesperrt, das macht dann 40€!
  • am selben Tag komme ich am Abend nach Hause und finde einen Brief (geschrieben am 29.08., Poststempel 01.09., im Briefkasten am 03.09., versendet mit MaxGrün) mit der Kündigungsbestätigung zum 01.09.2014

Nun streite ich mich mit der S-Bahn-Berlin Gmbh, da ich der Ansicht bin, dass die nicht mein Abo sperren können obwohl sie den Monatsbetrag abbuchen und mich nicht fristgerecht informieren. (mit fristgerecht meine ich, dass sie mich nicht erst am 03.09. informieren können, dass das Abo am 31.08. geendet hat)

Wie ist da die rechtliche Situation, kann ich darauf bestehen, dass die die Schuld auf sich nehmen? Müssen die mir nicht erst die Kündigung bestätigen, bevor sie wirksam ist, zumal gegen eine Kündigung zum 01.09. das abgebuchte Geld für den September spricht.

Die 40€ Strafe für's Schwarzfahren schulde ich leider der BVG, (da ich in einer Tram kontrolliert wurde) nicht der S-Bahn GmbH, was die Sache nicht einfacher macht, da die BVG sagt: ihr Ticket war gesperrt, alles andere ist uns egal! Regeln Sie das mit der S-Bahn GmbH.

Ich habe schon bei der S-Bahn GmbH angerufen und auch schon diversen Mail-Schriftwechsel gehabt mit der Info: Sie wollten zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigen, das war für uns der 01.09.2014, also was wollen Sie eigentlich?

Ich habe denen auch gesagt, was ich eigentlich will: Ich wollte informiert werden, eine E-Mail hätte ja in Anbetracht des knappen Zeitraums auch gereicht, ich wollte nicht, dass sie Geld für eine Leistung, die sie ja eigentlich nicht mehr erbringen wollten abbuchen und mich somit in die Irre führten...

War diese Kündigung so schnell und ohne zeitgerechte Info rechtens?

Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen. Grüße Anne_Rose_S

Kündigung, BVG, Kündigungsfrist, Kundenservice, S-Bahn, Abonnement
Bin in nach Freistellung "arbeitslos" obwohl ich noch unter Vertrag bin? Insolvenz

Hallo,

mein Arbeitgeber ist insolvent und ich wurde schon gekündigt (fristgerecht laut Vertrag) zum 30.09.2014. Also bin ich offiziell ab 01.10. arbeitslos. Arbeitssuchend bin ich schon gemeldet.

Nun möchte er mich ab 01.09. freistellen, da er keine Arbeit mehr für mich hat.

Mein GEhlat habe ich für Juli noch ganz normal bekommen, dann wurde die Insolvenz beantragt.

Ich habe Anspruch auf Insolvenzgeld (3 Monarte rückwirkend ab Insolvenz-Feststellung - das wird der 01.10.2014 sein). Also bekomme ich für August und September.) Das Insolvenzgeld zahlt der Staat/ bzw. das Arbeitsam und es ist in der selben Höhe wie mein volles letztes Netto-Gehalt.

Was bin ich dann ab 01.09.? Und wie muss ich mioch verhalten? Der Insolvenz-Verwalter (mein jetziger Arbeitgeber sozusagen) muss mich ja bis 30.09.2014 anstellen laut Vertrag und Kündigung. Wenn er mich nun ab 01.09. für den letzten Monat freistellt, muss er mich bezahlt freistellen. d.h. ich habe auch Anapsruch auf dieses volle Insolvenzgeld und bin angestekkt bei ihm un d erst ab 01.10. arbeitslos oder????

Er sagt nun folgendes: wir bekommen dann für September 70 % vom Amt und 30 % Differenz von ihm aus der Insolvenzmasse. So dass wir unterm Strich auf das volle Gehalt kommen.

Ich verstehe das alles nicht. Bin ich dann doch schon ab 01.09. arbeitslos und muss mich melden??? Was bin ich dann und von wem bekomme ich welches Geld???

Ich will, wie vertraglich vereinabart, bis 30.09. angestlellt bleiben, das werde ich auch vor dem Arbeitsgericht so einklagen zu versuchen, wenn es nicht anders geht.

Vielen Dank für ein paar kompetente Antworten, von Menschen, die schon in der selben Lage waren oder vielleicht beim Amt arbeiten.

Viele Grüße

Insolvenz, Kündigung, Arbeitsrecht, Arbeitsamt, arbeitslos, Arbeitslosigkeit, freistellung, Kündigungsfrist
Woanders Probearbeiten trotz noch vorhandener Arbeitsstelle. Wie mache ich es am besten?

Hallo liebe Leutchen, habe da mal eine Frage.

Und zwar arbeite ich im Moment (und seit noch nicht ganz so langer Zeit) als Verkäuferin (40 km von mir entfernt, als Teilzeitkraft). Jedoch habe ich nun eine Stelle in meinem Ort gefunden, war dort heute zum Vorstellungsgespräch und die Inhaber waren sehr begeistert von mir und könnten sich eine zusammenarbeit mit mir sehr gut vorstellen und möchten gerne das ich nächste Woche mal 2 Tage zum Probearbeiten komme.

Nun ist es aber so, dass ich die ganze Nächste und Übernächste Woche jeden Tag an der Tankstelle arbeiten muss und ich sowieso schon mal gar nicht nach frei fragen kann, denn a) gibt es sowas dort nicht (nur Wochen vorher nach absprache kann man frei haben) und b) bin ich seit 4 Tagen bis einschließlich Sonntag schon Krank geschrieben. Und wenn ich jetzt dann ankomme und mich weiter Krank melde (um dort Probe zu arbeiten) oder nach frei frage, wird sie mich mit sicherheit kündigen.

Nun die Frage an euch, wie stelle ich es am besten an?

Sage ich ihr das ich einen anderen Job gefunden habe? Kündige ich jetzt schon dort (K.Frist 2 Wochen)? Lasse ich mich an den Tagen, wo ich dort Probearbeiten soll, krankschreiben?

Mir fällt wirklich nicht ein, wie ich das regeln soll... Wenn ich ihr sage ich habe eine andere Stelle wo ich Probearbeiten soll, wird sie mich doch sicherlich auch entlassen, und nachher klappt es mit den Probearbeiten dann nicht?! Wie machen andere Leute das denn, die noch woanders angestellt sind sich aber einen neuen Job suchen?

Hiiilfe :D

Danke für antworten :)

Wenn ich nun ankomme

Arbeit, Beruf, Job, Kündigungsfrist, Probezeit
Kündigung aus gesundheitlichen Gründen, Umschulung, Krankengeld?

Hallo. Kann mir jemand bitte helfen. Ich habe seit 10 Jahren starke Hautprobleme (Extrem ausgeprägter Neurodermitis, zum teil dadurch auch psychische Probleme und seit 2 Jahren ist auch ein Berufsallergen bekannt). Bin seit 19 Jahren Friseur. Habe sehr viel ausprobiert (Kliniken, Ärzte, Alternativmedizin usw.). Seit Januar 2014 bis Heute bin Ich Krankgeschrieben und warte auf eine Umschulung. Als erstes haben die Ärzte Anzeige bei der Berufsgenossenschaft eingereicht, die aber sehr Langsam sind. Mittlerweile habe Ich mit Agentuer für Arbeit zu tun da Sie wahrscheinlich die Umschulung übernehmen werden falls die BGW die Betufskrankheit als solches nicht anerkennt. Meine eigentliche Frage ist:

Die Krankenkasse hat mich schon zweimal angerufen und meinten Ich soll aus Gesundheitlichen Gründen kündigen!!! So habe Ich keine Sperrfristen bei Arbeitsamt und kriege noch Lohn in der zeit wo Kündigungsfrist läuft vom Arbeitgeber bezahlt. Und im Falle das Ich weiter krankgeschrieben bin, verfällt erstmal auch das Krankengeld nicht. Mir klingt das aber irgendwie zu riskant, da Ich noch nicht weiss wie es mit der Umschulung aussieht, wann diese überhaupt stattfinden wird usw. Ich habe beim Arbeitsamt angerufen und Sie meinten Ich sollte das noch nicht machen bis Ich Eignungstest usw. beim Amt gemacht habe und wir einen klaren Plan haben. Und natürlich ist Arbeitslosengeld noch weniger als Krankengeld. Das klingt ja alles so verwirrend das Ich nicht weiss was am Besten zu tun ist. Kann mir jemand bitte helfen?

Kündigung, Arbeitslosengeld, Berufskrankheit, Krankenkasse, Kündigungsfrist, Umschulung, Unfallversicherung, Verletztengeld
Bundesfreiwilligendienst schnellstmöglich kündigen

Hallo,

ich leiste momentan einen BFD (U25), der Mitte September endet. Ich will da aber raus. Nicht, weil ich einen besseren Job hab oder ne Ausbildung oder sonstwas, sondern weil ich Arbeiten verrichten soll, für die ich eine Anweisung brauche, die ich nicht bekomme. Zudem werde ich häufig kurzfristig für Nachmittags- oder Wochenenddienste angefragt und wenn ich sage, dass ich nicht kann (bis jetzt zwei Mal der Fall) kriege ich eine dumme Antwort von wegen ich solle doch wann anders zur Volkshochschule gehen oder meine Eintrittskarten zurückgeben o.ä. Allgemein fühle ich mich unverstanden und werde in Beratungen richtiggehend gemobbt. Das geht von kleinen Sticheleien bis hin zu richtig gemeinen Vorwürfen, bei denen ich als Sündenbock für die Fehler anderer missbraucht werde. Ich habe keine richtige pädagogische Begleitung und die verantwortliche Ansprechperson ist hoffnungslos überarbeitet und hat auch keinen Bock auf mich. Ich habe einen Studienplatz für das Wintersemester fast sicher und es lohnt sich auch nicht mehr, jetzt noch die Stelle zu wechseln. Ich wäre froh über die freie Zeit, da es seit kurzem einen Pflegefall in meiner Familie gibt und meine Mutter sich krankheitsbedingt selbst nicht richtig kümmern kann. Außerdem gibts noch viele Studiensachen zu klären. Könnt ihr mir raten, was ich tun soll bzw. wie ich schnellstmöglich kündigen kann?

Vielen Dank im Voraus!

LG Rudelraupe

Kündigung, bfd, Kündigungsfrist
Schimmel im WG- Zimmer

Halli hallo,

seit Januar diesen Jahres wohne ich in einer WG einer Dachgeschosswohnung.

Dort habe ich mich unbewusst auf mehrere Mängel eingelassen. Darunter auch Schimmel in der Schlafnische. Bei Einzug erzählte man mir, dass ein Dachfenster in der Schräge mal undicht war und deswegen Verfärbungen an der Wand seien. Ich hatte mir groß nichts schlimmes dabei gedacht, da diese kurze Zeit später übermalt worden sind. Zusätzlich hatte ich bei Einzug ein paar Möbel übernommen und sah deswegen nicht, dass Schimmel im Boden unter meinem Bett war. Beim ersten Großputz entdeckte ich diesen dann. Da der Boden sich dort auch noch löste, kontaktierte ich gleich den Vermieter und fragte nach was er da machen wolle. Das war noch im ersten Monat. Er meinte, dass er dies am Besten machen könne, wenn es wärmer sei... Vergangenen Monat war das Dachfenster wieder undicht und dank des Unwetters war es dann klatsch nass um mein Bett und wischte fast einen Liter Wasser auf. Diesen Mangel beseitigte er dann 2 Tage später selbst in dem er es neu isolierte o.0? Da fragte ich ihn dann nochmal an, wann er die befallte Stelle beheben wolle. Und aus einem "mach ich, wenn es wärmer wird" wurde dann ein "wenn ich Urlaub hab in den Sommerferien". Meine Frage ist da, ob ich denn fristlos Kündigen kann oder die Kündigungsfrist verkürzen kann da durch? Leider habe ich außer meinem Mietvertrag nichts schriftlich in der Hand und weiteren Leuten möchte ich dies nicht antun diesen Dreck.

Was kann ich tun?

Schimmel, Mietrecht, Kündigungsfrist
Zeitungen austragen - kündigen unmöglich? Hilfe.

Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Ich bin momentan am studieren und war auf der Suche nach einem kleinen Nebenjob. Nun hat sich am Freitag eine Dame auf meine "Bewerbung" gemeldet (Zeitungen austragen) Da sonst in der Umgebung nirgendswo was frei war, habe ich natürlich zugestimmt, gestern wurde der Vertrag unterschrieben. Sie hat mir ausdrücklich gesagt, dass ich auf jeden Fall dieses 1 Jahr nicht kündigen kann, da ich sonst 150€ zahlen soll, und sie ja auch erstmal Ersatz finden muss. Und - natürlich heute hat sich ein Drogerie Markt gemeldet, wo ich Regale einräumen könnte (400€-Basis) / bei der Zeitung wären es maximal 120€ jetzt möchte ich natürlich lieber in dem Markt arbeiten, jedoch steht im Vertrag: "Eine vorzeitige Kündigung gilt zwischen den Vertragsparteien als ausgeschlossen"

"Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf dieser Zeit (12.05.2013 - 09.05.2015), ohne dass es einer vorhergehenden Kündigung bedarf"

"Vertragsstrafe: Bei vertragswidrigem Verhalten des Zustellers, unberechtigte fristlose Kündigung und Urlaubsantritt ohne vorherige Absprache haftet der Zusteller im vollem Umfang für die Folgen. Zudem ist der Zusteller zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 150€ verpflichtet, wenn eine fristlose Kündigung des Vertrages geboten ist"

Jetzt weiß ich nicht, was ich tun soll. In dem Markt könnte ich ab den 2. Juni anfangen, und bis dahin ja die Zeitungen austragen, in der Zeit können sie ja einen neuen suchen, aber geht das so einfach? :(

Danke schonmal für Hilfe!

Kündigung, Kündigungsfrist, Zeitung, Zeitungen austragen
Unbezahltes Praktikum. Praktikumsvertrag ohne Kündigungsfrist kündigen. DRINGEND HILFE!

Ich habe im September eine Ausbildung zur Erzieherin angefangen, diese aber aus psychischen Gründen im Dezember abgebrochen um im September noch einmal von vorne anzufangen. Jetzt mache ich bei der Praxisstelle bei der ich die Ausbildung begonnen habe ein unbezahltes Praktikum bis ich die Ausbildung wieder anfangen kann. Dabei arbeite ich an fünf Tagen in der Woche, sechs Stunden am Tag. Es gab dabei schon mehrfach Probleme, da ich öfter krank war. Und auch weil ich mir 10 Tage frei nehmen möchte um an einer Jugendfreizeit der AWO teilzunehmen. Meine Chefin will mir allerdings nicht freigeben, da mir angeblich in der Zeit von Januar bis 10 August nur 16 Tage Urlaub zustehen, von diesen werden dann 3 Wochen Schlisungszeit abgezogen, somit bleiben mir 2 Tage und einen Urlaubstag hab ich schon genommen und im Sommer ist Plantag an dem ich nicht komme, das wird mir auch als Urlaubstag abgezogen. Dazu wird immer wieder auf mir rum gehackt und ich werde rum gescheucht etc. es ist schon grenzwertig am Mobbing, ich gehe dort auch nur noch ungerne hin, habe Angst vor den Erzieherinnen der Krippe in der ich arbeite und das alles überträgt sich auch auf die Kinder. Sie distanzieren sich von mir. Dazu bin ich leichter reizbar und reagiere oft genervt auf die Kinder, das ich früher als ich mich noch wohl gefühlt habe, gar nicht von mir kannte. Da ich schon mit meiner Psyche genug Probleme habe und nicht finde, dass ich mich rum schupsen lassen muss und mich als billige Arbeitskraft ausnutzen lassen muss und mobben lassen muss, habe ich mich dazu entschieden, das Praktikum vorzeitig zu beenden. Ich habe aber einen Vertrag ab geschlossen, dem aber überhaupt nichts von Urlaub oder einer Kündigungsfrist steht. Ich habe bereits eine neue Praktikumsstelle in Aussicht, in der ich deutlich mehr lernen kann, die förderlich für mein Selbstbewusstsein und vieles Anderes ist, eine große Herausforderung darstellt, mit viel Bewegung verbunden ist und generell mehr Möglichkeiten bietet, die mich in meiner Therapie unterstützen. Auch bin ich mir sicher, dass die Umgangsformen mit Praktikanten dort ganz anders ist. Das ist eine erlebnispädagogische Einrichtung mit hauptsächlich Outdoor-Angeboten. Dort geht es übeernächste Woche richtig los, darum bin ich schon daran interessiert, den Vertrag frühstmöglich zu kündigen, auch da mir diese Stelle womöglich so viel bringen und weiterhelfen kann. Meine Frage ist jetzt: Wie kann ich den Praktikumsvertrag vorzeitig kündigen, wenn er keine Regelung zur Kündigungsfrist enthält?

Beruf, Kinder, Kündigung, Mobbing, Ausbildung, Recht, Gesetz, Vertrag, Jugendschutz, Jugendschutzgesetz, kündigen, Kündigungsfrist, Praktikum, Vertragsrecht
Stromversorger - Bonus nach 1 Jahr - Lieferbeginn zur Monatsmitte - Extraenergie

**Hallo, es gibt schon unzählige Posts zu diesem Thema, einige habe ich gelesen. Der Preis soll sich von 25 auf 30 ct erhöhen, weshalb ich kündigen möchte. Was ist aber, wenn der Lieferbeginn nicht der 1. des Monats ist?

  • Lieferbeginn 05.06.2013.
  • Preiserhöhung per Email vom 30.04.2014**

"Einen Teil der gestiegenen Kosten müssen wir allerdings zum 01.07.2014 umlegen. Ihr Arbeitspreis verändert sich auf 30,22 Cent/kWh. Ihr monatlicher Grundpreis verändert sich nicht. Alle weiteren Preiskonditionen bleiben wie vertraglich vereinbart unverändert. Sie haben bis zum 31.05.2014 das Recht, Ihren Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen."

Den regulären Kündigungszeitpunkt habe ich wohl schon verschlafen, wobei ich folgende Formulierung nicht verstehe: Wann hätte ich spätestens regulär kündigen dürfen?

"Der Vertrag wird je nach Vereinbarung (siehe Auftragsformular) auf mindestens 12 bzw. 24 Monate geschlossen und verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate (Vertragslaufzeit), sofern er nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Monats vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit der Belieferung."

Zum Bonus heißt es:

Ein dem Kunden im Auftragsformular ggf. zugesagter Bonus wird nur bei Neukunden im Sinne der Ziff. 1.3 und nur nach einem vollständigen Belieferungsjahr im Sinne der Ziff. 1.6 fällig. Was ist aus eurer Sicht der klügste Schachzug? Ganz vielen Dank schon mal an die Experten :)

Kündigung, Stromanbieter, bonus, Kündigungsfrist

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