Bin in nach Freistellung "arbeitslos" obwohl ich noch unter Vertrag bin? Insolvenz
Hallo,
mein Arbeitgeber ist insolvent und ich wurde schon gekündigt (fristgerecht laut Vertrag) zum 30.09.2014. Also bin ich offiziell ab 01.10. arbeitslos. Arbeitssuchend bin ich schon gemeldet.
Nun möchte er mich ab 01.09. freistellen, da er keine Arbeit mehr für mich hat.
Mein GEhlat habe ich für Juli noch ganz normal bekommen, dann wurde die Insolvenz beantragt.
Ich habe Anspruch auf Insolvenzgeld (3 Monarte rückwirkend ab Insolvenz-Feststellung - das wird der 01.10.2014 sein). Also bekomme ich für August und September.) Das Insolvenzgeld zahlt der Staat/ bzw. das Arbeitsam und es ist in der selben Höhe wie mein volles letztes Netto-Gehalt.
Was bin ich dann ab 01.09.? Und wie muss ich mioch verhalten? Der Insolvenz-Verwalter (mein jetziger Arbeitgeber sozusagen) muss mich ja bis 30.09.2014 anstellen laut Vertrag und Kündigung. Wenn er mich nun ab 01.09. für den letzten Monat freistellt, muss er mich bezahlt freistellen. d.h. ich habe auch Anapsruch auf dieses volle Insolvenzgeld und bin angestekkt bei ihm un d erst ab 01.10. arbeitslos oder????
Er sagt nun folgendes: wir bekommen dann für September 70 % vom Amt und 30 % Differenz von ihm aus der Insolvenzmasse. So dass wir unterm Strich auf das volle Gehalt kommen.
Ich verstehe das alles nicht. Bin ich dann doch schon ab 01.09. arbeitslos und muss mich melden??? Was bin ich dann und von wem bekomme ich welches Geld???
Ich will, wie vertraglich vereinabart, bis 30.09. angestlellt bleiben, das werde ich auch vor dem Arbeitsgericht so einklagen zu versuchen, wenn es nicht anders geht.
Vielen Dank für ein paar kompetente Antworten, von Menschen, die schon in der selben Lage waren oder vielleicht beim Amt arbeiten.
Viele Grüße
5 Antworten
Du bist bis 30.09. angestellt. Der Insovenzverwalter tritt an die Stelle des Arbeitgebers.
Vergiß nicht, Dich umgehend beim Arbeitsamt zu melden!
Gleich nach der Kündigung beim Amt gemeldet ;-)
Danke sehr.
Du bist trotzdem erst ab 01.10.2014 arbeitslos. Er kann dich frei stellen aber das Geld bekommst du trotzdem. Es scheint ja auch alles geregelt zu sein. Wenn du dich bereits beim Arbeitsamt gemeldet hast kannst du schon einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen ab 01.10.2014. Du bleibst auch bis 30.09.2014 angestellt.
Das ist richtig. Du musst zum Arbeitsamt gehen und dort mitteilen das die Firma insolvent ist und du zum 30.09.2014 gekündigt wurdest. Nimm am besten auch deine Verdienstnachweise mit, also Verdienstabrechnungen und beantrage gleich das Insolvenzgeld. http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Unternehmen/FinanzielleHilfen/Insolvenzgeld/index.htm hier kannst du alles nachlesen und ein Formular für den Antrag ausfüllen.
Arbeitslos bist du nach Paragraph 138 Absatz 1 unter anderem auch wenn du beschäftigungslos bist.
Das Beschäftigungsverhältnis ist die tatsächliche Arbeit und das Arbeitsverhältnis ist der rechtliche Rahmen der dich mit dem Arbeitgeber verbindet. Daher kann du noch in einem Arbeitsverhältnis stecken, aber gleichzeitig arbeitslos sein weil du durch die Freistellung nicht mehr arbeitest und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Arbeitslos bist du dann, wenn du keine Beschäftigung hast, versuchst deine Beschäftigungslosigkeit zu beenden und wenn du dich für die Agentur für Arbeit zur Verfügung stellst.
Durch die Freistellung ändert sich vorerst nichts. Du könntest ab sofort bei einem anderen Unternehmen anfangen, dann entfällt die Gehaltszahlung. Du kannst dich also voll auf Bewerbungen konzentrieren.
Gegen wen willst du denn klagen? Eine pleite gegangene Firma?
Wenn Du zu Ende September gekündigt und für den vollen Monat freigestellt bist, bedeutet das nur, dass Du nicht zur Arbeit erscheinen musst. Das it dem geld scheint ja auch sichergestellt zu sein, also mach Dir mal keine Sorgen dazu.
Du solltest allerdings schnellstmöglich zur Arbeitsagentur gehen, arbeitssuchend gemeldet reicht einfach nicht. Außerdem können die Dir genau erklären, wie das alles abläuft.
Danke schön.
Ich bin schon gemledet. Die wissen, wann ich die Kündigüng erhalten habe und sagen, das treicht. Schicken mir alles zu und sagen, dass ich dann am 01.10. spätestens persönlich vorsprechen muss. Fertig.
Lange Rede
Du bist ab dem 01.10. arbeitlos ... das heißt bis 30.09 angestellt ...
woher Du das Geld bekommst kann Dir doch "schnuppe" sein .. hauptsache du bekommst es ...
ich verstehe Dein Problem irgendwie nicht ...
Danke sehr.
Das ist nicht egal leider, weil ich muss ja wissen, wo ich mich hinwenden muss. Und es macht schon nen Unterschied, ob das alles so weiterläuft oder ob ich am 01.09.2014 beim Arbeitsamt vorsprechen muss.
Danke für die Antwort.
Der Insolvenz-Verwalter erzählte aber irgendwas von: wir müssen ab dem 01.09. zum Amt gehen und dann bekommen wir 70 % vom Amt (ARbeitlosengeld oder Insolvenzgeld?????? ) und die Differenz von 30 % von ihm.
Ich verstehe das alles nicht.