Hallo zusammen,
ich hatte einen befristeten Untermietvertrag vom 1. April bis zum 20. Juni.
Die Warmmiete betrug 550 € pro Monat und wurde so im Voraus vereinbart.
Nun fordert der Hauptmieter, dass ich für den gesamten Juni die volle Monatsmiete (550 €) zahlen soll,
obwohl der Vertrag ausdrücklich nur bis zum 20. Juni lief.
Er begründet das mit §535 BGB („vereinbarte Miete“) und behauptet, es sei üblich, die volle Monatsmiete zu zahlen,
wenn man nach dem 15. auszieht – auch wenn der Vertrag früher endet.
Ich bin aber der Meinung, dass laut §542 BGB das Mietverhältnis am 20. Juni endet
und ich deshalb nur anteilig bis zum 20. Juni zahlen muss, also etwa zwei Drittel der Monatsmiete.
Zudem wohnt der Hauptmieter selbst ab dem 21. Juni wieder in der Wohnung.
Es handelt sich also auch nicht um Leerstand.
Frage:
Muss ich wirklich die volle Monatsmiete zahlen, obwohl der Vertrag nur bis zum 20. Juni lief?
Gibt es dazu Urteile oder klare rechtliche Regeln?
Vielen Dank für eure Hilfe!