Garantieanspruch – die neusten Beiträge

Garantie nach Fischer E-Bike Kauf?

Hallo zusammen, ich habe riesige Probleme mit meinem im Mai gekauften E-bike der Marke Fischer, Model EM-1724 S1 gekauft bei Media-Markt für 1000€

nach 5 Monaten in meinem Besitz der erste Kabelfresser durch minderwertige Verarbeitung (lose kabelbinder, kabel verschoben, ins Zahrrad gekommen und defekt) laut Kundenservice ist der Controller defekt. Nach ewigen hin und her, insgesamt 13 Wochen (DREIZEHN!) wurde ein Controller zugeschickt, den man vorab bezahlen soll (85euro).

Techniker-Termin vereinbart, einen tag Urlaub für genommen und 40 minuten vor Termin kommt ein Anruf der Zentrale dass der Techniker den Termin vergessen hätte und erst in 2.5 Wochen wieder in der Nähe ist!

Als der Techniker (99€ Anfahrt + erste Stunde Reparaturzeit Pauschale, jede weiteren 15 Minuten 12 Euro) tauscht er innerhalb einer Stunde den Controller und stellt fest, dass der Motor nichtmehr anspringt, der kostet mich nochmal 140 euro.. nun habe ich eine Rechnung von rund 350 Euro! nach 5 Monaten Benutzung, Einkaufpreis 1000 euro... Aber das schlimmste an der ganzen Sache ist, dass es Schuld der minderwertigen Produktion ist und völlig klar ein Garantiefall sein müsste! Als Elektroniker für Automatisierungstechnik und 15 Jahren Berufserfahrung war das innerhalb von Sekunden klar.

kann ich mich gegen dieses miserable Produkt und diesen katastrophalen Ablauf des Kundenservices irgendwie rechtlich wehren?

ich musste für den Reparaturtermin vorab eine Kostenübernahme für den Controller +Techniker-Pauschale bestätigen.. fällt nicht wenigstens der Motor in die Garantie? Davon war nämlich mit keinem Wort die Rede.

Ich würde mich extrem über Unterstützung in dieser verzweifelten und entäuschenden Situation freuen, vielen dank im voraus!

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Auto privat verkauft, Käufer will es zurück geben?

Hey ihr lieben und zwar ist mein proben so : ich habe gestern mein Auto verkauft, ich denke das waren Händler. Auf jeden Fall, waren 2 Männer da und beide sind damit Probe gefahren, haben das Auto angeschaut und ich habe erklärt was die Mängel sind. ( Problem war, beide konnten nicht mal deutsch )

hatten uns auf ein Preis geeinigt und ein Vertrag gemacht. Jetzt werde ich angerufen und es wird behauptet das, dass Auto plötzlich beim fahren gequalmt hat und sie es in die Werkstatt gebracht haben und sie bis Montag warten müssen und sollte sich herausstellen das was kaput ist, wollen sie mir das Auto zurück geben.

Jetzt meine Frage, in dem Vertrag steht :

Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Der Mann hat es unterschrieben und es stehen die Mängel auf dem Kaufvertrag.

Und er sagt, er hat sein Rechtsanwalt gefragt und es ist so das es 15 Tage Rückgaberecht gesetzlich vorgeschrieben ist obwohl es ja privat zu privat verkauft wurde.

Kann er das Auto trotzdem zurück geben ? Weil ich hatte kein Problem mit dem Auto beim fahren und plötzlich soll es Probleme machen ? Dann hätten die das ja schon gestern nachdem sie zurück gefahren sind gemerkt haben müssen.

Was sagt ihr dazu ?

Recht, Gesetz, Autokauf, Verkauf, Garantieanspruch, Privatverkauf Rücknahme, Auto und Motorrad

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