Risse im Leder - Dr. Martens umtauschbar?
Hallo Community,
vor 2 Monaten hab ich mir Dr. Martens gekauft. Weil noch Sommer war, habe ich sie bisher kaum getragen - vielleicht so 5 bis 6 mal.
Wie auf der Homepage beschrieben habe ich sie einmal im Monat gepflegt - also bisher 2 mal.
Nur haben sie jetzt schon eine Menge kleiner Risse im Leder - auf der Zunge sogar schon ziemlich große.
Sind das normale Abnutzungserscheinungen oder sollte das eigentlich nicht passieren?
Ich habe herausgefunden, dass bei einer Reklamation während ersten 6 Monate nach dem Kauf der Verkäufer die Beiweisschuld trägt, also hätte ich damit ganz gute Karten, sofern wirklich ein Qualitätsmangel besteht.
Vielen Dank schonmal für die Antworten! :)
2 Antworten
Das ist völlig normal dass sich diese Falten im Schuh nach längerem Tragen bilden. Das Leder ist sehr dick und starr und passt sich immer mehr dem Fuss an. Es ist also in dieser Form kein Reklamationsgrund, außer es platzt das Leder auf oder ähnlches.
Die Qualität der Dr. Martens hat allerdings extrem nachgelassen seitdem sie in Asien produziert werden, bei gleichzeitig stark gestiegenen Preis.
Der Hersteller aus England der diesen Schuh über 35 Jahre in hoher Qualität hergestellt hat, stellt ihn immernoch her, so gut wie er früher Mal war. Der Schuh heißt Solovair Derby von NPS. Ich habe ihn und liebe ihn..
Das war ein gut gemeinter Tip da der Solovair Derby für das Geld wirklich ein hochwertiger, langlebiger Schuh ist bei dem man nicht enttäuscht wird. Das Problem ist leider dass er ein Geheimtipp ist der regelrecht über Mundpropaganda empfohlen wird.
Für mich sieht das nach einem 2 oder dreischichtig ( verklebtem ) Leder mit Oberflächenbeschichtung aus , was ggf. auch so im Materialaufbauschildchen irgendwo im Schuh entsprechend deklariert sein sollte .
Bei eher "günstigen" Mehrschichtledern samt Oberflächenbeschichtung kannst Du so etwas dann teils echt nicht vermeiden an stark bewegungstechnisch beanspruchten Bereichen wie sichtbar bei Dir an Zunge , Schaft und im Bereich des Zehenansatzes .
Auf "diese" optischen Erscheinungen wird sich die allgemeine Garantie m.W. dann auch nicht konkret beinhaltend mit beziehen .
Du könntest es aber ggf. mal über die gesetzliche Gewährleistung wegen der sichtbaren Optik-Mängel versuchen , wenn der belegbare Kauf noch keine 6 Monate zurück liegt .
Gilt bei Gewährleistung nicht ( mehr ) die Beweislastumkehr ab Beginn des 7. Monats ?
Nein die gilt ab dem 13. Monat für alle nach dem 31.12.2021 geschlossenen Kaufverträge.
Danke für den Tipp! Dann hole ich mir in Zukunft auch nur original englische ;)