Defektes Gerät nur Geld zurück oder recht auf Austausch?

4 Antworten

Also wenn ich dich richtig verstehe:

  • du hast ein Gerät gebraucht gekauft
  • das Gerät ist nun defekt.
  • Du hast noch Gewährleistung auf das Gerät
  • Amazon bietet dir an, das Geld zurück zu erstatten
  • du möchtest aber ein neues Gerät statt dessen

Ist das so, dann, musst du das nun mal so fressen. Du kannst mit dem geld entweder wo anders, ein anderes gerät erwerben, oder eben was drauf legen, und bei amazon dann ein neues neues kaufen.

lg, anna

§§ 437 BGB ff

Du hast Anspruch auf Reparatur oder ein Ersatzgerät. Erst wenn der Händler/Hersteller den Mangel nach 3 Versuchen nicht behoben hat, hast Du einen Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe der Ware.

Was Du letztendlich bekommst, das bestimmt der Händler. Auch die sofortige Wandlung des Kaufes kann der Händler selber bestimmen.

Nein, denn das wäre nur bei Zumutbarkeit möglich. Bei einem Warehouse-Deal, der aktuell nicht verfügbar ist, ist das meines Erachtens nicht der Fall.

Okey heißt bei einem Defekt habe ich keine Möglichkeit dann ein neues Gerät zu bekommen.Sonder muss dann das Geld nehmen.Ist natürlich doof da es 250 Euro Unterschied sind zum neuen Gerät

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@Marvin277587

Genau deswegen ist es ja Unzumutbar.

Wenn du einen Gebrauchtwagen mit 250tkm vom Händler kaufst kannst du bei einem Motorschaden auch nicht erwarten mit einem Neuwagen vom Hof zu fahren....

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Wenn es defekt ist, darfst du innerhalb von sechs Monaten nach Kauf Ersatz verlangen. Der Händler muss sich dann darum kümmern, ob es erneut ein "Warehouse"-Artikel wird, oder ob du Neuware erhältst. Das ist nicht dein Problem.

Amazon möchte aber nicht ersetzen sondern nur Geld erstatten fertig.Davon kann ich das Gerät aber nicht neu kaufen da es 250 Euro Unterschied sind

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@Marvin277587

Wenn du innerhalb von 6 Monaten Gewährleistung bist hängt es nur von dem Ton ab, den du anschlägst. Bei Amazon braucht man sehr viel Geduld und Geschick, um seine Rechte einzufordern. In deinem Fall geht es um Nacherfüllung des Kaufvertrages.

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