Garantie-Fall Händler will nicht tauschen?
Hallo,
ich habe Anfang des Jahres eine Lampe bei Aldi gekauft, die bereits nach wenigen Tagen im Einsatz defekt war.
Also habe ich sie dem Hersteller, bzw. einem Vertriebstochter des zuständigen Unternehmens geschickt.
Bis heute habe ich keinen Ersatz erhalten. Begründet wird das dadurch, dass angeblich nicht geliefert werden kann und kein Kontingent für Garantiefälle zur Verfügung steht. Die Lampen sind jedoch definitiv wieder im Handel und stammen unverkennbar vom Mutterunternehmen. Leider kosten sie jetzt etwa 50 % mehr.
Das Unternehmen bietet an, den Kaufpreis zu erstatten. Ich will jedoch keine neue Lampe für 50 % extra bestellen, sondern dass mein Gerät repariert oder umgetauscht wird.
Bisher werde ich immer noch vertröstet oder es wird versucht mich mit dem Kaufpreis abzuspeisen.
Kann mir jemand sagen, wie die Rechtslage in so einem Fall aussieht?
Konkret:
1) Wie lange muss man auf Ersatz warten?
2) Darf ein Unternehmen sich rausreden und eine Kaufpreiserstattung anbieten, wenn es klar ist, dass im Firmenverbund Geräte lieferbar sind?
3) Habe ich ein Anrecht auf die Erstattung des Werts (= aktueller Preis) oder nur des Kaufpreises?
Besten Dank für eure Hilfe!
3 Antworten
Also habe ich sie dem Hersteller, bzw. einem Vertriebstochter des zuständigen Unternehmens geschickt.
Gibt der Hersteller denn ueberhaupt eine Garantie? Wenn ja, richten sich die Ansprueche nach dessen Garantiebedingungen. Wenn nein, hast du gegenueber dem Hersteller ueberhaupt keine Ansprueche und solltest nehmen, was du kriegen kannst. Das Angebot der Kaufpreisrueckerstattung waere da schon recht grosszuegig, zumal der Hersteller ja nie den Kaufpreis von dir erhalten hat.
Du haettest dich an Aldi wenden und deine Rechte aus der sog. "Gewaehrleistung" in Anspruch nehmen sollen. Hast du aber nicht getan. Jetzt hast du den Salat. Die kaputte Lampe hast du ja auch nicht mehr und kannst sie Aldi somit auch nicht mehr zurueck geben.
Also habe ich sie dem Hersteller, bzw. einem Vertriebstochter des zuständigen Unternehmens geschickt.
Du hast also die Händlergarantie in Anspruch genommen anstatt die Gewährleistung. Das ist in dem Fall immer schlecht.
2. Schwierig, das nachzuweisen. Im Firmenverbund zählt nicht. Das ist das Problem.
3. Nur den Kaufpreis.
- Egal, die Frist ist definitiv vorbei.
- Wenn die Lampe definitiv lieferbar ist, dann muss die Firma sie auch liefern, egal, zu welchem Preis sie diese jetzt vertreibt - sollte die aber nicht baugleich sein, läge eine Unmöglichkeit vor, dann bliebe nur die Kaufpreiserstattung.
- Nur des Kaufpreises.