Gerät nach Garantiezeit von 2 Jahren zum 3. mal Defekt?
Ich habe im Mai 2020 ein TEURES Bügeleisen in der METRO gekauft. Innerhalb der Garantiezeit von 2 Jahren musste das Gerät 2x repariert werden, da kein Dampf mehr kam.
- Reperatur: 10.2021
- Reperatur: 12.2021
Jetzt ist das Gerät schon wieder mit dem SELBEN DEFEKT kaputt. Es kommt einfach kein Dampf mehr.
Entkalken, etc. brachte kein Ergebnis.
Die Garantiezeit ist somit seit ca. 2,5 Monaten um, jedoch hat das Gerät ja wieder den gleichen Defekt. Bekomme ich ein neues Gerät oder den Betrag trotzdem erstattet?
1 Antwort
https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/gewaehrleistungs-nach-reparatur
Ob aber eine Nacherfüllung auch zum Neubeginn der Verjährungsfrist führt, ist eine Frage des Einzelfalls. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kommt es nämlich darauf an, ob Sie die Reparatur oder auch den Austausch als Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers ansehen können. Manchmal bekommen Sie eine Reparaturbestätigung, auf der sich der Zusatz "Gewährleistungsfall" oder Ähnliches findet. Dann ist die Sache einfach. Für das ausgetauschte oder reparierte Gerät beginnt die Verjährungsfrist neu und läuft wieder für 2 Jahre.
Wie weit dass hier rechtlich stimmt 🤷🏼♂️