Gerät nach Garantiezeit von 2 Jahren zum 3. mal Defekt?

1 Antwort

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/gewaehrleistungs-nach-reparatur

Ob aber eine Nacherfüllung auch zum Neubeginn der Verjährungsfrist führt, ist eine Frage des Einzelfalls. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kommt es nämlich darauf an, ob Sie die Reparatur oder auch den Austausch als Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers ansehen können. Manchmal bekommen Sie eine Reparaturbestätigung, auf der sich der Zusatz "Gewährleistungsfall" oder Ähnliches findet. Dann ist die Sache einfach. Für das ausgetauschte oder reparierte Gerät beginnt die Verjährungsfrist neu und läuft wieder für 2 Jahre.

Wie weit dass hier rechtlich stimmt 🤷🏼‍♂️