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Randstad Kündigung + Urlaub

Hallo liebe Leute, Ich hätte da mal eine Frage zum Thema Kündigung und der offenen Urlaubstage....

In Ca. 45 Tagen werde ich nicht mehr bei Randstad arbeiten können..da ich dann zum 17 August ein Auslandsjahr mache...

Ich habe beim Eintritt in die Firma meiner Beraterin von meinem Auslandsjahr erzählt, also weiss sie davon und war auch einverstanden damit...

Nun wolte ich fragen wieviele tage vorher ich kündigen muss...also ich habe auch noch 10 urlaubstage (auf der letzten abbrechnung stand die zahl 5,0 bei urlaub) die ich gerne nutzen wollte und ich dachte mir, das ich jetzt nächste Woche den Urlaubsantrag stelle für die 10 tage vor dem august und dann 2 wochen vor dem sprich 15.juli die kündigung schreibe zum August...

Also ich möchte gerne genau die urlaubstag nutzen und danach in die Kündigung übergehen.. Nun beführte ich aber...das sie sich querrstellen und sagen ich darf kein urlaub machen da ich gebucht bin bist August bei einem auftraggeber -.- aber da ich definitiv zum August nicht mehr arbeiten werde oder kannn da der flug und alles bereits gebucht und bezahlt ist.. wollte ich fragen wie es geschickt mache das alles doch so klappt wie ich es vorhabe außerdem was passiert falls der urlaub verwehrt wird und ich folgend kündige.... es wird mir ausgezahlt aber sehr schlecht da es versteuert wird richtig ???

meine letzte option wäre das ich, bei verweigerung des Urlaubes in den letzten Tagen des Augustes zum Arzt gehe und mich krankschreiben lasse..... das müsste ja dann mit meinem Urlaubstagen angerechnet werden.....

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen und das schnell die zeit spielt gegen mich.....

danke danke danke :)

Urlaub, Kündigung, Kündigungsfrist, Randstad, Urlaubsanspruch, Zeitarbeit

Krankheit, Urlaub und Feiertag im igz-Zeitarbeitsvertrag

Hallo Leute,

ich bin bei einem Verleihunternehmen das den Igz-Tarifvertrag hat. Ich werde übertariflich bezahlt und bekomme Fahrtkosten und Verpflegungszüschläge.

Nun war ich bisher pauschal bezahlt worden aber bei diesem neuen Zeitarbeitsunternehmen werde ich pro Stunde bezahlt. Sagen wir mal mit dem Betrag von 10 € (ich kriege mehr aber zur besseren Verständnis)

Im Tarifvertrag steht ja eine Arbeitszeit von 35 Stunden drin. Mein Unternehmen das mich ausgeliehen hat hat aber eine 39 Stunden-Woche. Das heißt generell bekomme ich pro Tag 7,8h * 10€ = 78€

Nun im Krankheitsfall (nach 4 Wochen), Urlaub oder Feiertag ist so wie ich es verstanden hatte will der Zeitarbeitgeber nur 7h (weil 35 Stunden pro Woche geteilt durch 5 Tage) entlohnen. D. h. 7h * 10€ = 70€ . Vielleicht habe ich es ja missverstanden und würde gern die Antwort wissen weil im März ja ein Feiertag ist.

  1. Also muss die Zeitarbeit 7h oder 7,8h(wie im Betrieb gefordert) entlohnen bei Krankheit, Feiertag oder Urlaub?

  2. Das die Verpflegungspauschale von X Euro pro Tag für Feiertage, Urlaub und Krankheitstage nicht bezahlt wird, kann ich natürlich verstehen aber wie siehts mit meinen Fahrtkostenpauschale von 80€ aus? Kriege ich da anteilig weniger? Ich hätte gedacht, dass ich diese voll bekomme, egal wieviele Tage ich arbeite, da dies ja eine Monatspauschale ist.

  3. Im ersten Monat hatte ich nur 5 Tage gearbeitet, weil am Ende des Monats angefangen hatte, da hat der AG die Monatspauschale für Fahrtkosten anteilig bezahlt.

Ich danke für Infos! Bitte keine Glaubenssätze abgeben sondern nur antworten wenn ihr es wisst.

Urlaub, Krankheit, Feiertag, Zeitarbeit

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