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Kann ich mein Kindergeld einklagen?

Hallo, ich bin 19 Jahre alt und lebe zusammen mit meiner Mutter, welche von Sozialhilfe lebt. Bis vor kurzem gehörte ich zu dieser sogenannten ,,Bedarfsgemeinschaft"

Doch jetzt habe ich meine Berufsausbildung abgeschlossen, was bedeutet meine Mutter erhält jetzt nicht weiter Leistungen für mich, auch keine 250€ Kindergeld.

Nun ist es so das meine Mutter 3 Jahre lang von mir jeden Monat 150€ + Kindergeld von 250€ bekam, dieses Geld jedoch nicht für mich aufgewandt hat, so wie es eigentlich bestimmt war. Offiziell hätte ich ja ein Anrecht darauf, das zumindest das Kindergeld zu 100% für mich aufgewandt wird, wenn sie es erhält. Jedoch habe ich mich zu 100% selbst versorgen müssen, sei es Nahrung,Kleidung, Pflegeprodukte etc. Sie hat keinen Cent für mich ausgegeben.

Leider war ich sehr naiv und auch die meiste Zeit der Ausbildung minderjährig und hatte keinen Plan, das sie diverse Leistungen erhält die eigentlich mir zustehen. Ich habe es mal durchgerechnet und sie müsste durch mich in 36 Monaten über 14.000€ erhalten haben, 150€ Beteiligung an der ,,Miete" und ,,Nebenkosten" welche vom Amt übernommen wurden, sie mir aber weiss machte, das sie den anderen Teil der ca. 450€ hohen Miete selber tragen müsse. Dazu 250€ Kindergeld (anfangs ca. 220€) machen ca. 400€ monatlich. Zudem diverse Einzelzahlungen von mir von mehreren hundert € für hohe Strom- und Wassernachzahlungen.

Sie hat in dieser Zeit häufig Urlaubsreisen mit ihrem Partner unternommen, und sich auch die ein oder andere teure Neuanschaffung geleistet.

Nun ist meine Frage, kann ich meine Mutter verklagen da sie mir dieses Geld ,,unterschlagen" hat bzw. mit diesem Geld nicht für mich gesorgt hat ? Außerdem hat sie mich ja angelogen das sie die Miete selber zahlen müsse, und ich mich darum zusätzlich mit 150€ beteiligen solle, was ich auch 3 Jahre lang tat.

Habe ich eine Chance das sie dieses Geld zurückzahlen muss oder wenigstens zur Rechenschaft gezogen wird ?

Vielen Dank für eure Antworten

Liebe Grüße, MavMav75

Kinder, Wohnung, Geld, Recht, Unterhalt, Familienrecht, Eltern, Bedarfsgemeinschaft, Kindergeld, Sozialhilfe

Muss der Vermieter ein Schlosswechsel bezahlen wenn der Mieter nicht Bescheid gibt?

Hallo zusammen,

die Tochter meiner Mieterin (70) hat mir heute am Telefon erzählt, dass sie das Schloss austauschen lassen mussten, da sie nicht in die Wohnung rein kam und ich eine Rechnung i.H.v. 165€ an sie zurück zahlen soll. Da sie kein Mobil Telefon besitzt und alleine wohnt, könnte sie mich nicht anrufen, da sie ja nicht in die Wohnung rein kam. Ich wohne direkt unter ihr da meine Jalousien alle unten waren ist sie davon ausgegangen, dass ich nicht zu Hause bin und hat nicht einmal geklingelt. (Ich war zu Hause). Der Schlüsseldienst möchte aufgrund von Datenschutz mir keine Infos über den genauen Grund des Schlosswechsels geben.
Normalerweise kümmert sich mein Vater um die Reparatur solcher kleinen Dinge. Ich habe auch mehrere neue Ersatzschlösser im Keller gehabt.

ich habe der Tochter dann am Telefon gesagt, dass sie doch eigentlich einfach mal klingeln sollte und sie mir die Rechnung vorlegen soll und ich dann später Bescheid gebe, ob ich das bezahle. Sie war dann total unfreundlich hat aufgelegt und wahrscheinlich ihre Mutter angerufen. Ich habe eine Minute nach unserem Telefonat ein Geschrei und mehrere Beleidigungen gehört die höchstwahrscheinlich an mich gingen (das macht sie immer) ich versuche mich dann nicht so aufzuregen und es einfach auf ihr alter zu schieben.

Irgendwie tut mir das auch leid, aber irgendwie finde ich es unfair, dass sie mir nicht Bescheid gegeben hat. Die Rechnung hätten wir uns komplett sparen können.

Muss ich das Geld an meine Mieterin zurück zahlen?

Wohnung, Rechnung, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Reparatur, Wohnungstür

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