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Carport mit Gründach oder nicht (GRZ / BauNVO 1977)?

Hallo allerseits,

sind Architekten oder Fachanwälte Baurecht zugegen? ;)

Ich möchte ein zweites carport auf meinem Grundstück im Hamburger Norden errichten. Letztes Jahr habe ich die Stadt Hamburg mal formlos angefragt, und das Bauamt meinte. Natürlich muss ein Gründach, ohne geht heute unter keinen Umständen.

Hier die Rahmenbedinungen: Haus Bj 1980 - damals galt die BauNVO von 1977 -- demnach gilt ist die GRZ nur auf das Haus bezogen, Nebenanlagen zählen nicht dazu.

Nach der aktuelle Bau NVO von 2017  darf die GRZ überschritten werden, wenn ausgleichsmassnahmen getroffen werden (welche gilt denn für bestandimmobilien)? —> das ist m.E. nach die Hauptfrage…)

lt B-Plan von annodazumal wohnen wir hier in einem kleinsiedlungsgebiet, GRZ 0,2.

Grundstücksgrösse: 500 qm

Haus Grundfläche: 95

bestehender carport, Zufahrt, Terrasse : 60qm

Das Haus alleine passt, GRZ kleiner 0,2

mit den bestehenden Anlagen sind wir jetzt schon über 0,3

neuer Carport : 20qm

in wikipedia steht: https://de.wikipedia.org/wiki/Baunutzungsverordnung

Soweit keine Übergangsvorschriften greifen, beziehen sich Festsetzungen in Bauleitplänen immer auf die am ersten Tag der öffentlichen Auslegung des Bauleitplans (FlächennutzungsplanBebauungsplan) nach § 3 Abs. 2 BauGB geltende Fassung der Baunutzungsverordnung. Das bedeutet, dass es sich nicht um „dynamische Verweise“ im Sinne einer Festsetzung gemäß der jeweils geltenden Fassung handelt; vielmehr sind Festsetzungen in Bauleitplänen so zu verstehen, dass sie den entsprechenden Inhalt der jeweils geltenden Baunutzungsverordnung insoweit übernehmen. Wird beispielsweise für ein Gebiet in einem Bebauungsplan im Jahr 1966 als Art der baulichen Nutzung ein „Kerngebiet“ festgesetzt, so bestimmt sich auch heute noch die zulässige Nutzung in diesem Gebiet nach den Bestimmungen der BauNVO 1962.

—> das würde für mich bedeuten, dass der carport / überdachte Stellplatz nicht anzurechnen ist, und daher wir kein Gründach bauen müssen. 

bauen, Recht, Architekt, Carport, Wirtschaft und Finanzen

Wie beweise ich Verdienst (Neben)gewerbe ohne Einkommensbescheid?

Ich bin gerade auf Wohnungssuche und mir fällt es schwer den Vermietern mein Einkommen zu erläutern. Ich habe einen unbefristeten Festvertrag auf Vollzeit und besitze nebenbei noch ein Gewerbe welches ich nebenberuflich betätige.

Nun sieht es folgender Maßen aus: Ich mache bei meinem Hauptjob oft viele Minusstunden um mich mehr mit meinem Gewerbe beschäftigen zu können (plane mich komplett selbstständig zu machen), diese werden in den Gehaltsnachweisen auch vermerkt und nebenbei steht wie viel mir von meinem Lohn dann sozusagen abgezogen wurde. Ich habe mit meinem Geschäftspartner zwei Jahre lang jeden Cent in das Gewerbe gesteckt und habe somit kaum was in die eigene Tasche gesteckt und wenn, dann haben wir das in Bar ausbezahlt. Nun haben wir seit ein paar Monaten endlich angefangen gutes Geld damit zu machen und ich möchte das gerne als mein Einkommen angeben, da ich in einer Großstadt auf der Wohnungssuche bin und für die leider sehr teueren Wohnungen auch dementsprechend mehr Einkommen verlangt wird.

Nun endlich zu meiner Frage: Wie schaffe ich es das Nebeneinkommen zu belegen? Einen Steuerbescheid für das aktuelle Jahr erhalte ich erst nächstes Jahr, das bisschen was damals ausbezahlt wurde habe ich bar erhalten und wir haben erst kürzlich angefangen den Gewinn vom Firmenkonto nun auf unser Privatkonto zu überweisen, habe also leider nur für einen Monat einen Bankauszug mit dem überwiesenen "Gehalt". Das Gewerbe läuft im Moment über Ebay Gewerbekonto und ich weiß nicht ob das Sinn macht dem Vermieter unsere Umsätze zu zeigen. Kann mir jemand einen Tipp geben? Vielen Dank!

Selbständigkeit, Recht, Vermietung, Gehaltsabrechnung, Gewerbe, Steuerbescheid, Wirtschaft und Finanzen

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