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Wer hat Erfahrungen mit einem Widerspruch gegen die Aachen-Münchner Versicherung?

Hallo, habe 2006 eine Rentenversicherung (Riesterrente, seit Jahren aber beitragsfrei gestellt) sowie eine sog Rentenversicherung als "Wunschpolice" (zahle aktuell noch ein, beinhalten Fondsanlagen und Berufsunfähigkeitsversicherung) abgeschlossen. Wurde damals falsch beraten zumindest was die Wunschpolice betrifft und habe mich, da noch sehr jung, auch nicht wirklich damit auseinander gesetzt. Ich möchte die Wunschpolice auch nicht mehr und auch in die Riester zahle ich aktuell nicht mehr ein. Ich habe etwas nachgelesen ob es Sinn macht die Versicherungen zu kündigen. Vor allem die Wunschpolice wurde mir ja so verkauft, dass ich damit Geld anspare und auf das Geld später im Alter oder auch schon früher zb zum Hausbau, zugreifen kann. Jetzt wo ich Geld benötigt hätte, wurde mir aber gesagt dass nur ein kleines Guthaben (etwa 12% des bis dato eingezahlten) verfügbar wäre weil es sich ja angeblich hauptsächlich um eine BU Versicherung handeln würde. Lange Rede kurzer Sinn, ich wurde beim Abschluss ganz anders beraten.

Jetzt habe ich bei einer Kündigung der Versicherung wenig Chance mein eingezahltes Geld auch nur zum Teil zurück zu bekommen und der Verlust wäre hoch. Aber ich finde bei google sehr viele Anzeigen vor allem von Rechtsberatungen die einen Widerspruch empfehlen bzw dazu ihre Dienste anbieten (vorab kostenlose Prüfung der Vertragsunterlagen).

Widersprüche gegen die Verträge vor allem aus den Jahren 1994 bis 2007 wären sehr erfolgversprechend da die Verträge bzw vor allem Widerrufsbelehrungen der Aachen Münchner sehr oft Fehlerhaft und somit rechtlich anfechtbar wären.

Hat jemand dazu Erfahrungen gemacht? War erfolgreich oder nicht? Benötigt man Rechtsbeistand oder nicht?

Danke👍🏻

Recht, Versicherungsrecht, Wirtschaft und Finanzen

Brief vom Jobcenter (Anhörung zur Aufrechnung)?

Hallo, Das Jobcenter hat vorher von uns eine Rückerstattungsbescheid gefordert. Wir haben dann eine Klage gegen diesen Bescheid erhoben. Das Jobcenter hat den Widerspruch zu unrecht abgelehnt , und die Entscheidung wurde nochmals vom Gericht geprüft. Heute kam dieses Brief vom Jobcenter (Anhörung zur Aufrechnung) s. Text unten (kann jemand bitte uns erklären was genau damit gemeint? heißt das, dass unsere Klage als unbegründet zurückgewiesen wurde.... Ich weiß nicht warum müssen wir uns zum Sachverhalt äußern und was soll sollen wir dem Jobcenter mitteilen......

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((((((Sie beziehen derzeit Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB II - von dem Jobcenter. Gleichzeitig bestehen gegen Sie die im Folgenden im Einzelnen angegebenen Erstattungs- und/-oder Ersatzansprüche Ihres Jobcenters. Es wird daher geprüft, ob die sich gegenüberstehenden Forderungen im Wege der Aufrechnung (§ 43 SGB II) wechselseitig getilgt werden können.

Vor der Entscheidung über die Vornahme einer Aufrechnung gegen Ihren aktuellen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II erhalten Sie hiermit Gelegenheit, sich bis zum 04.04.2021 bei Ihrem Jobcenter zum Sachverhalt zu äußern (§ 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X).

Mit dem Bescheid vom 23.11.2020 wurde Ihnen mitgeteilt, dass gegen nachfolgend genannte Personen Forderungen wie folgt bestehen: ………………………………………………………..

Das Jobcenter ist verpflichtet, wirtschaftlich im Sinne der Bundeshaushaltsordnung zu handeln. Hierzu gehört - auch im Interesse der Gemeinschaft der Steuerzahler -, bestehende Forderungen vollständig und zeitnah zu erheben, sowie diese mit den zur Verfügung stehenden Mitteln beizutreiben. Es ist daher beabsichtigt, nach Ihrer Rückäußerung darüber zu entscheiden, ob mit vorstehend genannter Forderungssumme gegen Ihre laufenden Ansprüche auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II in der gesetzlich vorgesehenen Höhe aufgerechnet wird.

Ich bitte Sie, sich hierzu bis zum 04.04.2021 zu äußern. )))))

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Recht, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

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