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Blitzt ein Ampelblitzer auch bei Gelb?

Hello allerseits,

ich war heute mit dem Auto unterwegs.

Ich muss noch dazu sagen, dass es ein Ampelblitzer mit 2 Induktionsschleifen war. Das war so eine „Blitzerkiste“ nenne ich es jetzt einfach mal. Die war allerdings ohne Rotfilter.

Als ich über die Ampel gefahren bin, ist diese von grün auf gelb umgesprungen. Ich habe das nur aus dem Augenwinkel gesehen. Ich habe es gesehen, als ich zufällig in den Innenspiegel geschaut habe. Allerdings war ich

Ich weiß, wahrscheinlich bräuchte ich mir keine Sorgen zu machen. Weil ein anderer Autofahrer ist noch mitgezogen. Aber man muss ja immer damit rechnen, dass sich andere Autofahrer doof verhalten.

Ich habe diese Kiste einmal sogar noch angeschaut. Da habe ich mir noch so gedacht: „ oh bitte hoffentlich nicht.“. Ich konnte da jetzt nicht sehen, dass sie mich erwischt hat.

Das war original dieser Blitzer.

Meine Ängste diesbezüglich sind jetzt folgende:

  1. Ich bin über die erste Induktionsschleife rübergefahren, wo die Ampel noch gelb war. Aber bei der 2. Induktionsschleife war die Ampel sicherlich schon rot.
  2. Ich habe jetzt Angst, dass ich den Ärger bekomme, weil der andere Autofahrer, der hinter mir war, ist ja mitgezogen. Er hat mir auch ziemlich dicht auf der Stoßstange gehangen. Dummerweise habe ich mir das Kennzeichen nicht gemerkt. Ich weiß nur, dass es ein weißer VW Up war. Habe natürlich auch keine Dashcam drin gehabt. Wie denn? Es war ein Leihwagen.
  3. Achso und ich bin noch in der Probezeit. Heißt natürlich extra Ticket für ein Aufbauseminar, was ich innerhalb von 8 Wochen absolvieren müsste.

Kennt sich vielleicht jemand mit solch speziellen Situationen aus? Ich danke euch im Voraus.

Samba22

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Wiedererteilung mit neuer Probezeit?

Guten Tag zusammen,

Ich habe schon al eine Frage bezüglich einer Wiedererteilung gestellet allerdings sind neu Fragen auf gekommen. Kurz zum alten Thema.

Mit wurde der Führerschein vor über 15 Jahren entzogen wegen Trunkenheit musste eine Aufbausiminar machen weil ich unter 1,6 lage habe denn Führerschein dann nach 12 Monaten wieder bekommen und ca 6 Monate später hatte ich 1 Geschwindigkeitsvergehen über 21kmh. Dann wurde direkt eine MPU angehordnet dieses habe ich ausgessen. Un Letzt jahr waren die 15 Jahre Tilgunsfrist rum und konnte die Wiedererteilung der Fahrlaubnis ohne Problem stellen und es wurde auch genehmigt ich habe jetzt seit november 2024 wieder einen Führerschein. Aber jetzt zur meiner Eigendlichen frage.

Wie werde ich als Wiedererteile behandelt sprich bei A und B Verstößen wie ein Person die eine Ersterteilung des Führerscheins hat mit denn 3 Phasen (Aufbauseminar / Verwarnung / Entzug)

Oder gelten andere Regeln?

Bei der letzten Frage sagen alle man bekommt direkt eine MPU beim 1a oder 2b Verstößen.

Und die Restprobezeit läuft weiter.

Wenn man aber jetzt mal etwas im Interent Recherchiert kommt man auf folgende aussage:

Nach einer Wiedererteilung beginnt eine neue Probezeit (§ 2a StVG). Du stehst also wieder unter „Beobachtung“. Trotzdem gelten die normalen Regeln:

  • Erst bei einem A-Verstoß (z. B. über 21 km/h, Rotlicht, Handy, Drogen) oder
  • zwei B-Verstößen (z. B. Parken auf Autobahn, abgefahrene Reifen)

wird die Führerscheinstelle aktiv: Sie kann ein Aufbauseminar anordnen und die Probezeit auf 4 Jahre verlängern.

Es ist alles etwas verwirrend daher hoffe ich das jemand die Richtige antwort kennt

Danke für die Hilfe

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