Bestandenne Prüfung ohne Führerschein fahren?
Hallo,
Ich habe am Sonntag Geburtstag (werde 15 )und habe die Prüfung für die Mofa prüfbescheinigung bestanden.
Darf sie am Montag abholen.
Ich würde am Sonntag gerne Brötchen holen gehen.
Darf ich das?
Bitte mit Begründung.
8 Antworten
Nein, fahren darfst du erst wenn du die Prüfbescheinigung in Händen hast, also ab Montag.
Nein, darfst du nicht.
Bitte mit Begründung.
Erst in dem Moment, in dem du deine Prüfbescheinigung abholst, wird diese auch ins Fahrerlaubnisregister eingetragen. Das ist ein gemeinsamer Verwaltungsakt. Sprich, solange du die Prüfbescheinigung noch nicht abgeholt hast, hast du aus Sicht derer, die nachschauen ob du schon irgendwas fahren darfst, auch noch keine Prüfbescheinigung.
Außerdem, wenn du sie abgeholt hast und der Eintrag gemacht wurde: Man muss immer, wenn man irgendwas fährt, die passende Fahrerlaubnis mitführen und vorzeigen können. Wenn man das nicht macht, z.B. die Fahrerlaubnis daheim herumliegt, begeht man eine Ordnungswidrigkeit... die zwar nicht viel kostet, aber ggf. bedeutet dass du irgendwo herumstehst und nicht weiterfahren darfst.
Erst in dem Moment, in dem du deine Prüfbescheinigung abholst, wird diese auch ins Fahrerlaubnisregister eingetragen.
Nein, sie wird nicht ins ZFER eingetragen, sie ist schließlich keine Fahrerlaubnis.
Das wäre eine Ordnungswidrigkeit, welche dich 10€ kosten würde.
§5 Abs 1 FeV:
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Mofa (§ 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1) oder ein Kraftfahrzeug, das den Bestimmungen des § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b entspricht, führt, muss in einer Prüfung nachgewiesen haben, dass er
1. ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Kraftfahrzeugs maßgebenden gesetzlichen Vorschriften hat und
2. mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.
Du hast beides in einer Prüfung nachgewiesen.
Die übliche Tatbestandsnummer 205000 kommt somit nicht in Frage, denn die würde lauten:
Sie führten ein Mofa/geschwindigkeitsbeschränktes Kraftfahrzeug, obwohl Sie die dafür erforderliche Prüfung nicht abgelegt haben.
§ 5 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKa
20,00€
Somit bleibt nur Tatbestandsnummer 205100:
Sie führten beim Führen eines Mofas/geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeuges die Prüfbescheinigung oder den Führerschein nicht mit.
§ 5 Abs. 4, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 168 BKat
10,00€
Nein, darfst du nicht.
lg
Du darfst am Sonntag schon Brötchen holen gehen. Aber nicht mit dem Mofa, sondern zu Fuss.