Frage zu Führerschein Umschreibung Antrieb?
Hallo an alle Führerscheinstellen Mitarbeiter, Fahrlehrer und ähnlichen Experten.
Nehmen wir folgende Situationen an.
Jemand hat einen Automatik Führerschein (Code 78) in Deutschland gemacht.
Und wandert dann z.B. in die Schweiz aus.
Lebt da so 3-4 Jahre. Da bekommt man beim Umschreiben ja einen Schweizer Fahrausweis ohne den Schlüsselcode 78.
Also einen vollwertigen Schaltführerschein.
Wenn diese Person irgendwann zurück nach Deutschland kommt. Wie gestaltet sich die Umschreibung? Bekommt man dann wieder den Deutschen Führerschein mit Automatikbeschränkung oder fällt diese weg, da man ja vorher einen Schweizerischen Fahrausweis ohne Automatikbeschränkung hatte?
Hat jemand von den Führerscheinstellen eine Antwort dafür?
Jetzt anderes Szenario.
Jemand mit Deutschem Automatik Führerschein (Schlüssel Code 78) wandert nach Japan aus und lebt da ein paar Jahre.
Und entschließt sich dort den MT (also Schaltführerschein zu machen), wofür in Japan eine praktische Prüfung notwendig ist und absolviert diese erfolgreich.
Und man nach paar Jahren nach Deutschland zurückkehrt. Wie sieht da der Deutsche Führerschein aus? Fällt die Automatikbeschränkung weg?
3 Antworten
Mit einem deutschen Führerschein muss man keine Prüfung mehr in Japan ablegen, man bekommt den japanischen Führerschein einfach so. Ich habe in Deutschland mit Schaltung gelernt und deshalb den Führerschein für beides, ich vermute aber mit nur Automatik bekommt man dann auch in Japan nur Automatik.
Und ansonsten heißt „umschreiben“ nicht, dass man den deutschen Führerschein abgibt. Man behält ihn und er bleibt für Deutschland genau so gültig wie er ist. Man bekommt nur für das jeweils andere Land dann noch etwas hinzu, im Falle Japans halt den japanischen Führerschein.
Warum sollte irgendein Land meinen deutschen Führerschein einziehen? Wie du in deiner Antwort ja auch schreibst: „Der (deutsche Führerschein) erlischt nicht, wenn man im Ausland einen weiteren Führerschein macht.“ Auch dann nicht, wenn man den weiteren Führerschein im Ausland ohne Prüfung „macht“, weil man aufgrund des deutschen Führerscheins von der Prüfung befreit ist.
In fast allen Ländern der Welt ist das so Vorschrift, auch in Deutschland. In Japan gab es immer schon ein etwas ausgefalleneres Fahrerlaubnisrecht, ist dem EU-Recht in vielen Dingen aber sonst ähnlich. Daher werden sie prüfungsfrei umgeschrieben.
Bei der Rückkehr nach Deutschland erfolgt keine Umschreibung, weil man ja schon im Besitz eines deutschen Führerscheins ist. Der erlischt nicht, wenn man im Ausland einen weiteren Führerschein macht.
Und darum bleibt die Schlüsselzahl 78 in jedem Fall bestehen.
Da bekommt man beim Umschreiben ja einen Schweizer Fahrausweis ohne den Schlüsselcode 78.
Warum sollte eine Schlüsselzahl der Europäischen Union (unter der die SZ 78 fällt) wegfallen beim Umschreiben auf Schweizer Führerschein?
Weil die Schweiz seit 2019 Automatik Und Schaltführerscheine vereinheitlicht hat. Heißt ab 2019 darf jeder Führerscheininhaber aus der Schweiz sowohl Schaltung als auch Automatik fahren. Ohne jemals Fahrstunden für Schaltgetriebe absolviert zu haben.
Das wird aber nur in Japan so gemacht, denn eigentlich müsste der deutsche Führerschein zurückgegeben werden. Japan zieht ihn aber nicht ein.