Vielleicht kennt sich jemand damit aus. Ich habe drei Fragen, zum Thema PKW ohne Führerschein usw. Wie ist das rechtlich: Angenommen ich fahre mit einem Bekannten mit, der keinen Führerschein besitzt und werde von der Polizei angehalten. Ich selbst habe bsp. einen Führerschein. Kann ich dann ebenfalls rechtlich belangt werden, oder habe ich mit dem Vorgang nichts zu tun? Wie ist es, wenn jemand mit einem PKW fährt, wo die Versicherung abgelaufen ist und ich zufällig daneben sitze? Habe ich dann auch ein Problem oder nicht? Und wie ist es, wenn mir jemand sein Fahrzeug leiht und ich nicht weiß, dass die Versicherung abgelaufen ist, haftet dann der Halter oder kann der Fahrzeugführer auch belangt werden?