Folgendes Anliegen, ich hätte heute eine Fahrstunde, bin aber zwischenzeitlich erkrankt und da ich heute erkrankt bin, konnte ich auch keine 48 Stunden vorher Bescheid geben, da ich nicht hellsehen kann. Habe 7 Stunden vor der Fahrstunde Bescheid gegeben und die fahrschule möchte trotzdem fast den kompletten Betrag, trotz AU (Arbeitsunfähigkeitsbescgeinigung).
Ich finde das aber schwachsinnig, da wenn ich auf der Arbeit erkranke und der Chef mich davor irgendeinem Auftrag eingeteilt hat und kein anderer zu finden ist, er ja auch Geld verlieren würde aufgrund dessen, ich aber dafür nicht "bestraft" werden kann, solange eine AU vorliegt, wieso ist es dann bei Fahrschulen anders ?
Ich verstehe, dass der Fahrlehrer dann auch einen Verdienstausfall hat. Für Krankheiten kann man aber nichts und speziell kann man bestimmt keine 48 Stunden vorher Bescheid geben, wenn man am selben Tag erkrankt ist. Also, was soll das ?