Was Muss der Unterhaltsempfänger dem Unterhaltsleistenden zur Verfügung stellen?
Hallo,
nach der Trennung von meiner Partnerin betreuen wir unser gemeinsames Kind in der Wechselbetreuung. Die Anteile liegen wahrscheinlich bei ca 40 zu 60 zu "Gunsten" meiner Partnerin. Somit liegt ja per Definition kein Wechselmodell vor. Sie macht nun den vollen Unterhalt geltend obwohl ich wahrscheinlich mehr für unser Kind bezahle als sie. Ich statte sie mit allem aus, was nötig ist. Ausserdem betreue ich sie auch, wenn sie mal krank ist, gehe mit ihr zum Arzt, Friseur etc . Grundsätzlich empfinde ich das als Erbsenzählerei. Meine Frage : Was muss mir meine Partnerin denn eigentlich aus meinen Unterhaltszahlungen zur Verfügung stellen, wenn die Kleine bei mir ist? Danke