Befristeter Arbeitsvertrag betriebsbedingte Kündigung?

Hallo, es geht um ein Familienmitglied, welches bei einer Firma angestellt ist die nur befristete Verträge ausstellt. Dieser geht noch bis Anfang 2025. In ihrem Vertrag steht zur Vertragsdauer nur, dass dieser eben zur obigen Frist ausläuft, eine außerordentliche Kündigung allerdings unberührt bleibt. Sonst steht zur Kündigung nichts. Also müsste die heute eingetroffene betriebsbedingte Kündigung für Ende Juni ja unwirksam sein, richtig? Denn online fand ich, dass befristete Verträge eben nicht mit einer normalen Kündigungsfrist gekündigt werden können ohne Vereinbarung. Richtig? Und zweitens, sie hat einen Festlohn und arbeitet sehr viele Stunden, in ihrem Vertrag sind aber einfach provisorisch weil es bei jedem drin steht (vermutlich vorteilhaft für den AG für den Fall der Fälle) steht dort eben zur Arbeitszeit eine wöchentliche Arbeitszeit von 11 Stunden. Die ist aber um ein vielfaches übertroffen durch Vollzeit. Rein in der Theorie gilt der Festlohn ja für die wöchentlichen 11 Stunden wie im Vertrag, richtig? Wie wird das gemacht wenn monatlich mehr als die rund 45-50 Stunden gearbeitet wird? Wird dann der Stundenlohn daraus berechnet und dann die Überstunden zusätzlich bezahlt oder darf sie einfach nicht länger als 11 Stunden die Woche arbeiten und kann dann ruhigen Gewissens nach Hause gehen? Sie wird dort in letzter Zeit sowieso nur noch verarscht, sie würde das tatsächlich trotz Gegenwind so noch bis Januar durchziehen.

Ich danke im Voraus!

LG

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Urlaubsanspruch im Sabbatjahr / Überstundenausgleich?

Moin zusammen,

ich habe vor 2026 für ca. 6 Monate eine Auszeit zu machen.

Hierfür kann ich die nächsten 2 Jahre etwas Urlaub (pro Jahr ca. 2 Wochen) und Überstunden ansammeln. Da ich bereits ein Haufen Überstunden habe, werde ich damit auf gut 3 oder 4 Monate Überstunden kommen. Der Urlaub und die Überstunden werden mit dem aktuellen Stundenlohn in Geld umgewandelt. Zusätzlich verzichte ich jeden Monat auf 10 % meines Gehaltes. Das alles zusammen kommt in einen Topf und wird mir dann in diesen 6 Monaten ausgezahlt.

Ich habe damit Kalkuliert zusätzlich zu den angesammelten Urlaub und Überstunden meinen gesamten Jahresurlaub (32 Tage) für das Kalenderjahr auch zu nehmen.

So wollte ich die 6 Monate "quasi" auf ca. 4,5 Monate "verkürzen"

In diesen 6 Monaten bin ich meiner Auffassung also ganz normal Angestellt und nehme quasi sehr lange Urlaub bzw. Überstunden.

Meine Personaler meinten jedoch ich hätte für die Zeit meiner Abwesenheit keine Urlaubsanspruch. Sprich 6 Monate keinen Urlaubsanspruch was dann schlussendlich 16 Tage anstelle 32 Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr 26 entspricht.

Frage:

Habe ich wirklich keinen Urlaubsanspruch während dieser Zeit? Hat hier jemand Erfahrung damit? Ist das Fair? (für beide Parteien)

Vielleicht gibt es ein paar Personaler die mir hier mal ihre Sichtweise schildern können.

Danke schonmal vorab.

Grüße

Der Nico

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