Arbeitszeiterfassung an Feiertagen?
Hallo, eine Frage an die kundigen Arbeitsrechtler oder anderweitigen Kenner. Ein Angesteller, der ein monatliches Gehalt erhält, arbeitet gelegentlich auch an Feiertagen. Wenn er an besagten Feiertagen jedoch weniger Stunden leistet als arbeitsvertraglich an diesem regulären Wochentag vorgesehen, erhält er dann Minusstunden oder darf er sich ggf. sogar die reguläre Arbeitszeit plus die geleisteten Stunden notieren? Sozusagen als Überstunden?
Konkretes Beispiel: an einem Freitag muss der AN lt. Arbeitsvertrag normalerweise 6,5 Stunden Arbeit erbringen. Nun kommt ein gesetzlicher Feiertag an einem Freitag und der AN arbeitet in Absprache mit dem AG 4 Stunden. Ergo 2,5 Minusstunden wenn es ein normaler Freitag gewesen wäre. In diesem Fall hätte der AN aufgrund des Feiertages aber nicht arbeiten müssen. Welche Regelung gilt hier? Google liefert leide keine eindeutigen Antworten.
Vielleicht findet sich hier jemand der genau bescheid weiß. Gerne auch mit Quellenangabe wenn es irgendwo genau nachzulesen ist.
Danke und beste Grüße!