Wie zählt man Arbeitszeit?
Hallo,
Ich verstehe mit dem Arbeitsteiz nicht ganz.
Ich sehe im Internet immer z. B., ein Handwerksbetrieb öffnet um 7:00 Uhr und um 17:00 Uhr schliesst er.
Aber das sind doch 10 Stunden?
Man darf doch nur maximal 8 h arbeiten.
Wenn ich um 7:00 Uhr arbeite, wann habe ich dann Feierabend?
Möchte selber eine Ausbildung anfangen. Deswegen frage ich.
6 Antworten
Man darf doch nur maximal 8 h arbeiten.
Falsch. Man darf auch länger arbeiten, entsprechend muss man länger Pause haben. Außerdem gilt das Arbeitszeitgesetz nicht für den Arbeitgeber. Der Geschäftsführer darf so lange arbeiten, wie er will.
Man darf doch nur maximal 8 h arbeiten.
Werktaeglich im Halbjahresdurchschnitt und abzueglich der Pausen. Bis zu 10 Stunden sind zulaessig, wenn im Halbjahresdurchschnitt nicht mehr als 48 Wochenstunden dabei rauskommen.
Bei einer 5 Tage Woche mit taeglich 10 Stunden abzueglich jeweils 45 Minuten Pause bleibst du deutlich darunter.
Fuer Jugendliche (also unter 18) gelten allerdings etwas strengere Bestimmungen.
Betriebszeiten sind jedenfalls nicht mit Arbeitszeiten gleichzusetzen. Im klassischen 3-Schicht-Betrieb ist rund um die Uhr was los, aber die Mitarbeiter wechseln sich halt ab.
Die 8 h gelten nur im werktäglichen Durchschnitt. Werktage sind dabei Montag bis Samstag. Grundsätzlich darf man bis zu 10 h an einem einzelnen Tag arbeiten. Zu beachten ist auch, dass Pausen zwischendurch verpflichtend sind und diese Pausen nicht zur Arbeitszeit dazu gehören.
Weitere Ausnahmen sind noch über Tarifverträge oder in Notfällen zulässig, aber das lässt sich hier nicht mal eben kurz zusamnen fassen. Da müsste man einen konkreten Einzelfall betrachten.
Und für den Arbeitgeber, also den Chef gibt es keine Regeln bzgl. Arbeitszeit. Selbstausbeutung ist da gestattet.
Die Öffnungszeit vom Betrieb hat nichts mit deiner Arbeitszeit zu tun, wenn das Büro von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr erreichbar ist, dann ist das die Sache deines Chefs, denn der darf sogar 24 Stunden arbeiten, das ist seine Sache.
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html
Grundsätzlich sind Arbeitszeiten nicht extrem fest zementiert, es gibt diverse Ausnahmen. Schau dazu auf §7.