Überstunden?

2 Antworten

Auch als "studentische Hilfskraft" hast du natürlich den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 4 bezahlten Wochen. Die musst du weder vor- noch nacharbeiten.

Wenn du tatsächlich 14 Stunden zu wenig gearbeitet hast, werden die bei deiner letzten Gehaltsabrechnung eben berücksichtigt.

Lohnbüro fragen... wir machen ja keine Lohnabrechnung :-((

Woher ich das weiß:Berufserfahrung