Überstunden?
Ich arbeite seit fast 1 Jahr (ab dem 01.06.2025 genau 1 Jahr ) als Werkstudent.
ich bekomme am Monats Ende immer den gleichen Lohn also ich bekomm immer 64 h im Monat bezahlt ( ich arbeite immer 2 Tage jeweils 8 Stunden also zsm 16 Stunden pro Woche) was im Monat immer 64 h Stunden sind.
Das Problem ist wenn ich Prüfungsphasen habe kann ich nicht jeden Monat 64 h Stunden arbeiten, bekomme aber dennoch 64 h immer ausbezahlt. Ich mache es dann so, dass ich in den anderen Monaten dafür mehr arbeite (mehr als 2 Tage die Woche ) um es auszugleichen. So darf ich es auch machen ( hab nachgefragt )
ich hab jetzt 2 Wochen Urlaub, also hab ich im mai nur 2 Wochen gearbeitet. Ich möchte Ende Mai kündigen.
aber ich wollte mal rechnen ob ich noch Stunden offen habe oder nicht.
Da ich jeden Monat 64 h arbeiten muss wären das im Jahr (64*12) = 768h
wie gesagt arbeite ich nicht immer 64h also mal 48h nur oder weniger dafür dann im nächsten Monat mehr zb 80 h oder so. Damit sich das ausgleicht.
Ich hab jetzt berechnet wieviel h ich tatsächlich gearbeitet habe und komme auf 754h ( Urlaub mit einberechnet)
Das ist eine Differenz von -14 h. Heist ich hab 14 h zu viel bekommen als ich gearbeitet habe. Ich hab es eigentlich auf die noch kommenden Monate ( Juni, Juli,…) aufgeteilt. Nun will ich aber spontan doch diesen Monat kündigen. Was passiert mit den -14 h ?
Versteht ihr das mit dem ausgleichen und den Monat mal mehr und in dem anderen mal weniger ?
2 Antworten
Auch als "studentische Hilfskraft" hast du natürlich den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 4 bezahlten Wochen. Die musst du weder vor- noch nacharbeiten.
Wenn du tatsächlich 14 Stunden zu wenig gearbeitet hast, werden die bei deiner letzten Gehaltsabrechnung eben berücksichtigt.
Lohnbüro fragen... wir machen ja keine Lohnabrechnung :-((