Laut Vertrag wie viel % erhalte ich mehr pro Std. wenn ich am Sonntags und Feiertagen arbeite/sehe Fotos?
2 Antworten
Diese Frage kann ohne weitere Infos niemand beantworten. Gemäß den Regelungen in §7 ETV BAP richtet sich die Höhe der Zuschläge "nach den Zuschlagsregelungen des Kundenbetriebes".
Zum Nachlesen: https://www.dgb.de/politik/wirtschaft-und-transformation/mindestlohn-und-tarifpolitik/tarifvertraege-leiharbeit/
Geht daraus nicht hervor.