Tierschutzgesetz – die besten Beiträge

Tierschutzrecht für die Stubenfliege?

Ich befasse mich zur Zeit mit dem Thema Tierschutz, habe auch ein bißchen im Gesetz gelesen.
Ich frage mich, wie sehr sind eigentlich Stubenfliegen geschützt?

Ja, ich weiß, Fliegen sind ein hygienisches Problem, was man wohl bei anderen Tieren nicht so hat und daher spricht man wohl viel von Wirbeltieren oder Kopffüßern im Gesetz. Aber könnte man denn jetzt für das Töten einer Fliege ins Gefängnis kommen? Schließlich sind sie ja auch Vogelfutter ;) Und die armen Vögel hätten weniger Nahrung.

Auch wenn andere so ein bißchen Ekel bei Fliegen empfinden, so können sie ja schön kitzeln oder einen auch zum lachen bringen.
Ich erinnere mich an den Fall wo ich meine Hand vor einer Stubenfliege weggezogen habe in dem Moment wo sie darauf zulief. Wie ein Raubtier ist sie dann auf meine Hand geflogen :) Also haben aber Fliegen nicht den Status von allgemein süßen Haustieren.

Gut man kann sich über das Tierschutzgesetz nun streiten oder einfach den Kopf schütteln.

Fliegen sind nur einfacher zu halten. Sie können sich von selbst ernähren und sind frei in der Bewegung, ob sie nun in der Wohnung frei rumfliegen oder wieder aus dem Fenster fliegen und sich den Vögeln oder auch den Spinnen als Mahlzeit anbieten.

Sorry für den etwas komischen Beitrag. Aber es sind einfach meine Gedanken zum Thema Tierschutz.

Gerne kann jeder noch etwas dazu sagen oder aufklären.

Auch Stubenfliegen sollten ein Tierschutzrecht haben 40%
Stubenfliegen sind unnütz und brauchen daher kein Schutzrecht 20%
Das Tierschutzgesetz ist keine Lösung 20%
Tierschutz ist übertrieben! 20%
Tierschutz sollte es nur für menschenfreundliche Tiere geben 0%
Das Tier steht über den Menschen. Menschen müssen sich fügen. 0%
Tiere, Tierschutzgesetz

Misshandelte Pferde in Frankreich. Was tun?

Wir sind noch für sechs Tage in Frankreich und ausgerechnet jetzt habe ich sie entdeckt.. es Handelt sich um 7 Shetlandponys. Sie stehen verteilt auf drei großen Wiesen. Sie sind so kugelrund und glänzend, dass einem vom Weiten nie dieses Elend auffallen würde.. auf der ersten Wiese stehen zwei Hengste ca 3 Jahre und ziemlich hübsch. Ihnen geht es am besten(sie haben keine Möngel, gehören aber dem selben Besitzer) dann kommt man zur zweiten Wiese. Dort steht ein einsamer Wallach. Er hat schreckliche schmerzen. Seine Hufe sind etwas kaputt, und zersplittert. Er trägt ein Halfter. Unter dem Genickstück verläuft eine Kette, die bis auf den Boden und längrer reicht. Beides ist komplett eigewachsen! Die Wunde ist voll mit Eiter und er hat große Schmerzen! Auf der dritten Wiese stehen zwei ältere Stuten. Beide haben Stutfohlen. Die Fohlen sind auch okay, doch die Hufe der Stuten sind überwachsen und Schweif und Mähne sind viel zu lang. Ob die Halfter bei ihnen eigewachsen sind könnte ich nicht sehen , weil sie so dolle Angst hatten. Wasser haben alle der Pferde. Heu gibt es keines dafür aber mega viel Gras. Einen Stall haben lediglich die Stuten mit den Fohlen, doch dort sind überall Verletzungsmöglichkeiten! (Nägel,Drähte,Plastik, Müll,...) Wie kann ich ihnen helfen? Wo kann ich sie melden?? Bitte um Hilfe!!!

Bild zum Beitrag
Tiere, Pferd, Pony, Frankreich, Tierschutz, Tierschutzgesetz, Tierquälerei, misshandlung

Paragraph 11 Erlaubnis gemäß Tierschutzgesetz?

Hallo erstmal,

ich betreue bereits seit meiner Kindheit verschiedene Pflegehunde. Je nach Wunsch des Halters/der Halterin, gehe ich mit ihnen Gassi, spiele mit ihnen oder leiste ihnen einfach nur Gesellschaft, gegen einen kleinen Erlös. Auch momentan gehe ich regelmäßig mit einem Pflegehund spazieren. Bei mir Zuhause betreue ich keine anderen Hunde.

Nun bin ich über diesen Paragraph 11 gestolpert und bin jetzt etwas verwirrt. Dort steht ja, dass Hundetrainer, die gewerblich arbeiten, dazu eine Erlaubnis vom VetAmt brauchen. Ich "verkaufe" mich jedoch nicht als Hundetrainer, sondern biete lediglich Betreuung und Gassi- Service an, in erster Linie als Ausgleich und ja, auch um mir etwas dazu zu verdienen. Bisher waren auch alle immer zufrieden mit mir und wissen/wussten auch, dass ich über keine derartige Ausbildung verfüge. Ich habe lediglich die oben genannten Erfahrungen durch eigene und Pflegehunde, einem Praktikum im Tierheim und 2 Praktika bei einer Physiotherapeutin für Tiere, durch Besuche in der Hundeschule und vom Agility.

Muss ich mir nun tatsächlich zwangsläufig eine Erlaubnis einholen? Kann ich meinen Pflegehund bis dahin weiter betreuen? Habe ich überhaupt eine Chance die Prüfung zu bestehen? Und wie bereite ich mich am besten auf die Prüfung vor? Bin gerade etwas verzweifelt...

Schonmal im Voraus vielen Dank für hilfreiche Antworten!

Hund, Tierschutzgesetz, Hundebetreuung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Tierschutzgesetz