Paragraph 11 Erlaubnis gemäß Tierschutzgesetz?
Hallo erstmal,
ich betreue bereits seit meiner Kindheit verschiedene Pflegehunde. Je nach Wunsch des Halters/der Halterin, gehe ich mit ihnen Gassi, spiele mit ihnen oder leiste ihnen einfach nur Gesellschaft, gegen einen kleinen Erlös. Auch momentan gehe ich regelmäßig mit einem Pflegehund spazieren. Bei mir Zuhause betreue ich keine anderen Hunde.
Nun bin ich über diesen Paragraph 11 gestolpert und bin jetzt etwas verwirrt. Dort steht ja, dass Hundetrainer, die gewerblich arbeiten, dazu eine Erlaubnis vom VetAmt brauchen. Ich "verkaufe" mich jedoch nicht als Hundetrainer, sondern biete lediglich Betreuung und Gassi- Service an, in erster Linie als Ausgleich und ja, auch um mir etwas dazu zu verdienen. Bisher waren auch alle immer zufrieden mit mir und wissen/wussten auch, dass ich über keine derartige Ausbildung verfüge. Ich habe lediglich die oben genannten Erfahrungen durch eigene und Pflegehunde, einem Praktikum im Tierheim und 2 Praktika bei einer Physiotherapeutin für Tiere, durch Besuche in der Hundeschule und vom Agility.
Muss ich mir nun tatsächlich zwangsläufig eine Erlaubnis einholen? Kann ich meinen Pflegehund bis dahin weiter betreuen? Habe ich überhaupt eine Chance die Prüfung zu bestehen? Und wie bereite ich mich am besten auf die Prüfung vor? Bin gerade etwas verzweifelt...
Schonmal im Voraus vielen Dank für hilfreiche Antworten!
4 Antworten
Den 11er brauchst Du nur, wenn Du Hunde gewerblich betreust. Ob Deine Tätigkeit als gewerblich einzustufen ist, würde ich mit dem zuständigen VetAmt abklären. Das hängt u.a. von den Stunden ab, die Du leistest, und von dem Geld, das Du damit verdienst.
Eine weitere Möglichkeit wäre, Deine Situation von einem Anwalt einschätzen zu lassen: https://www.kanzlei-sbeaucamp.de/
Nein, als Gassiservice brauchst du die Prüfung nicht. Nur als Trainer. Aber: die ist total sinnvoll, ich hab sie auch gerade gemacht. Man lernt sehr viel, sie ist nicht übermäßig schwer und irgendwie ist es ein gutes Gefühl, so einen Schein zu haben
wie das Wort schon sagt Pflegehunde du bist in Anführungszeichen nur Gassigänger, Du betreust Hunde aber machst kein Training mit Mensch und Hund also trifft dich dieser Passus nicht
Nein, Du brauchst keine Erlaubnis und keinen Befähigungsnachweis, da auf Taschengeldbasis und nicht gewerblich.
Du kannst Deine Hilfe anbieten wo und wie Du willlst, kannst auch Deine Bedingungen nennen. Es darf der "Verdienst" jedoch nicht über Taschengeldniveau hinausgehen und regelmäßig sein, sonst wäre es Schwarzarbeit. Du könntest Dir darüber mal Gedanken machen: http://www.nebenjob.de/ratgeber_nebenjobs/ratgeber9_2.html
Da Du weder Hunde ausbildest, noch Deine Haupteinnahmequelle zum Lebenserhalt daraus ziehst, ist es eine einfache Dienstleistung. Als Housesitting verpackt, wird es keine Fragen hinsichtlich 11er geben.
Ich selber habe auch zeitweilig einige Gassi- oder Pflegehunde. Allerdings stelle ich keine direkten finanziellen Bedingungen, horch aber was mir geboten wird und entscheide dann ob ich es mag oder nicht. So geht keine Partei eine direkte Verpflichtung oder Risiko ein. Das Offenlassen hat sich bei mir am Besten bewährt. Gutscheine, Naturalien sind ab und an auch nicht zu verachten.
Sicher? Ist es demnach nicht gewerblich, wenn ich diesen Service beispielsweise auch bei eBay Kleinanzeigen anbiete? Ich bekomme vom Halter den Mindestlohn allerdings ist auch das Benzingeld darin enthalten. Sorry, dass ich so doof frage, aber ich möchte wegen der Jobs keinen Ärger bekommen und kenne mich mit Gewerben und Rechtlichem nicht aus.