Ich beziehe mich auf jene Patienten, bei denen aktuell zwar keine akute Gefährdung besteht, sich dies jedoch rasch ändern könnte, da es sich um chronische Erkrankungen wie Magersucht oder Borderline handelt, bei denen in der Vergangenheit destruktive Verhaltensmuster aufgetreten sind.
Wie wird in solchen Fällen verfahren, wenn die Betroffenen volljährig und entscheidungsfähig sind, aber eine gewisse Therapieresistenz zeigen? Kann man sie verpflichten, die Behandlung fortzusetzen, oder steht es ihnen frei, die Therapie jederzeit abzubrechen?
Ich möchte mich im Voraus aufrichtig für Ihre Antwort bedanken, sollten Sie Interesse daran haben, meine Frage zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen