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Universität Prüfung "Nicht Teilgenommen" - Pflichtprüfung?

Hab folgende E-Mail bekommen:

Sehr geehrter Herr --,

aufgrund unserer Aktenlage bzw. den Daten in der elektronischen Prüfungsverwaltung müssen wir ihnen mitteilen, dass Sie im letzten Semester an folgender/folgenden Prüfung/en teilnehmen mussten und dieses nicht getan haben:

--

Aufgrund dessen wird ihnen bei oben genannter Prüfung ein Nicht Teilgenommen/N.T. eingetragen und Sie verlieren dadurch einen Prüfungsversuch. Sie können innerhalb der nächsten 2 Wochen erläutern, welche nicht von ihnen zu vertretende Gründe zur Nichtteilahme an der Prüfung geführt haben, damit ihnen der Prüfungsversuch wieder gutgeschrieben werden kann.

Die Lage sieht folgendermaßen aus: hab einen Ausbildungsplatz bekommen für dieses Jahr also hab ich nach paar Semestern aufgehört zur Uni zu gehen. Eltern und die Frau bei der Agentur für Arbeit meinten wegen Versicherungen und was weiß ich wäre es besser, wenn ich mich nochmal für ein Semester einschreibe, auch wenn ich zu keiner Vorlesung hingehe, bis ich dann halt die Ausbildung anfange.

Heute hab ich diese E-Mail bekommen und ich bin nicht sicher wie ich darauf reagieren soll. Ich fände es schade wenn ich einfach so nen Prüfungsversuch verliere. Ich vermute mal der Grund "ich hab nen Ausbildungsplatz gefunden" ist nicht genug damit die mir den Prüfungsversuch wieder gutschreiben?

Ich weiß ja nicht was in der Zukunft noch passiert, vielleicht will ich später weiter studieren und kann dann nicht wegen dieser einen Prüfung oder so...

Prüfung, Ausbildung, Rechte, Student, Universität

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