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Wer bekommt vor Gericht recht?

Person A zieht in eine Mietwohnung ein und bekommt beim Einzug gesagt das die Küche ihm gehört, er damit machen kann was er will und er sie beim Auszug mitnehmen kann. Die Küche wurde mündlich "geschenkt".

Seit dem Person A die Wohnung gekündigt hast ist das Verhältnis zwischen Person A und Person B eher unter Spannung als das man vernünftig mit einander reden könnte?

(Die Küche besteht aus einem Kühlschrank, einem Backofen, 2 Schränken.)

Person A zieht aus der genannten Mietwohnung nach einem Jahr wieder aus und lässt alles bis auf den genannten Kühlschrank in der Mietwohnung zurück.

Person B, der Vermieter fordert nach dem Auszug von Person A jetzt aber den Kühlschrank zurück und sagt das der Kühlschrank ihm gehört.

Person B droht Person A mit Anzeige.

Was wird passieren? Kommt die Polizei und stellt den Kühlschrank sicher?

Kommt Person A damit durch und darf den Kühlschrank behalten?

Oder bekommt Person B recht und Person A muss den Kühlschrank zurück bringen?

Wenn Person B recht bekommt, mit welchen Strafen ist für Person A zu rechnen?

Vielleicht hat ja von euch schon mal jemand etwas ähnliches erlebt, danke für eure Hilfe im vorraus!

Person A darf den Kühlschrank behallten! 60%
Person B bekommt den Kühlschrank zurück! 20%
Person A bekommt eine Strafe und muss sich vom Gerät trennen! 20%
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