Strafe – die besten Beiträge

Arbeitsunfall: Fahrlässige Körperverletzung und Polizei?

Hallo,

ein Freund von mir ist ein Staplerfahrer und das seit 30 Jahren. Beim Rückwärtsfahren hat er möglicherweise oder der Mitarbeiter selbst den Stapler übersehen und der Stapler ist ihm auf den Fuß gefahren. Zum Glück wurde er nicht schwer verletzt, sondern leicht.

Jetzt wurde mein Freund zur Polizei gerufen und gegen ihn wird jetzt ermittelt wegen einer Fahrlässigen Körperverletzung, die Unterlagen wurden von der Polizei an die Staatsanwaltschaft verschickt. Mein Freund hat alles erläutert, dass er den Job 30 Jahre mache und das nie passiert ist, möglicherweise hat auch der Mitarbeiter nicht genau schaut und ist unaufmerksam gewesen / die örtlichen Gegebenheiten haben zum Teil auch dazu beigetragen.

Es ist jetzt ein kleiner Knochenbruch, welcher mit Schiene versorgt wird und sonst ist kein Schaden entstanden.

Die Berufsgenossenschaft hat das nicht weiter verfolgt, weil das eher ein geringfügiger Arbeitsunfall war.

Doch warum hat mein Freund die Polizei und die Staatsanwaltschaft am Hals? ist das immer so? Er sagt, er macht den Job nicht mehr und hat sich ebenso krank gemeldet, bis die Kündigung kommt wartet er einfach ab und sitzt die Zeit ab.

Das kann er nicht wirklich verstehen, blöder Fall, aber er hat das doch nicht mit Absicht gemacht.

Was meint ihr? Danke und Grüße.

Betrug, Recht, Verkehrsrecht, Gesetz, Gericht, Gewalt, Anzeige, Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, Diebstahl, Gesetzeslage, Justiz, Körperverletzung, Strafanzeige, Strafe, Strafrecht, Straftat

Nancy Faeser - Ich hasse die Meinungsfreiheit.

Das Amtsgericht Bamberg hat jüngst den Chefredakteur des „Deutschland-Kuriers“ aufgrund der Verbreitung einer Fotomontage zu einer mehrmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Frau Faeser hatte vorab, nach Information durch die Behörden, Strafanzeige gestellt.

[Bild vom Support entfernt]

Die Urteilsbegründung lautete, dass der Redakteur Bendels eine „für den unbefangenen Leser nicht erkennbar bewusst unwahre und verächtlichmachende Tatsachenbehauptung über die Innenministerin Frau Faeser (...) veröffentlicht hat, welche geeignet ist, ihr öffentliches Wirken erheblich zu beeinträchtigen“.

Kritik folgte prompt. Wolfgang Kubicki (FDP) sieht das Urteil als im Widerspruch zur geltenden Satire- und Kunstfreiheit stehend. Ricarda Lang (Bündnis90/ Die Grünen) sieht es als unverhältnismäßig. Andere Kritiker werfen dem Gericht eine Einschränkung der Meinungsfreiheit vor.

Das Delikate an der Sache:

Es wird dem Gericht vorgeworfen, durch sein Urteil gegen die mutmaßliche Satire diese direkt zu bestätigen (Frau Faeser verfolgt kritische Meinungsäußerungen = lehnt Meinungsfreiheit ab).

Pikanter jedoch - Durch seine Urteilsbegründung, wonach der durchschnittliche Leser den Satirecharakter des Bildes nicht erkennen mag, wäre es möglich, dass das Gericht indirekt zugibt, dass der Vorwurf nicht völlig unbegründet ist und gewissermaßen „auf Fruchtbaren Boden fällt“. Es könnte also zugeben, dass der Gedanke, Frau Faeser hasse die Meinungsfreiheit, gar nicht so abwegig erscheint (da ihn der uninformierte Leser leicht glauben könnte).

Was meint ihr?

https://www.welt.de/politik/deutschland/article255889578/Nancy-Faeser-Harte-Strafe-fuer-Journalist-wegen-X-Posts-Ricarda-Lang-kritisiert-mangelnde-Verhaeltnismaessigkeit.html

Politik, Recht, Gesetz, Gericht, Medien, Meinungsfreiheit, Rechtsextremismus, Redefreiheit, Strafe, Nancy Faeser

Meistgelesene Beiträge zum Thema Strafe