Hallo zusammen,
mir wird eine Sachbeschädigung in Höhe von geschätzt 100 Euro (laut Polizei) vorgeworfen. Ich habe die Sache nicht absichtlich beschädigt, aber die Beschädigung in Kauf genommen, was ja für den Straftatbestand der Sachbschädigung ausreicht, wegen dem gegen mich ermittelt wird.
Was noch unklar ist, ist ob meiner Auffassung gefolgt wird, dass ich mich in einer Notlage befunden habe (ich muss auch erstmal mit meinem Anwalt klären, ob ich das überhaupt zur Sprache bringen soll oder einfach die Forderung der Gegenseite außergerichtlich akzeptieren soll).
Ich möchte hier aber wissen, wie viele Tagessätze auf mich zukommen könnten und ob vielleicht die Sache gegen eine Geldauflage eingestellt wird, falls so entschieden wird, dass es sich nicht um eine Notlage gehandelt hat (weshalb ich hier auf die mögliche Notlage auch nicht weiter eingehe). Ich bin nicht vorbestraft.
Gegenüber der Polizei habe ich mich nur gemeldet, dass ich an dem Vorfall beteiligt war, weil nach einem unbekannten Täter gefahndet wurde, wobei ziemlich schnell klar gewesen wäre, dass ich es bin, auch wenn ich mich nicht als Täter sehe (es gibt dort Überwachungskameras und von meinem Auto, das während des Vorfalls nur ein paar Meter entfernt stand, sieht man ja auch das Kennzeichen und obendrein kenne ich auch mehrere Polizisten persönlich, wie es bei uns auf dem Land halt so ist und die erkennen mich auf jeden Fall auf den Aufnahmen). Weitere Angaben habe ich gegenüber der Polizei bislang nicht gemacht, also auch keine Straftat zugegeben, sondern dann nur noch nach der Schätzung der Schadenshöhe gefragt.
Mir war zuerst gar nicht bewusst, dass überhaupt ein Schaden entstanden ist - das erfuhr ich erst über einen Zeitungsbericht, in dem von einem "nicht unerheblichen" Schaden die Rede war. Ich war da erstmal geschockt, weil "nicht unerheblich" für mich mindestens tausend Euro bedeutet. Zum Glück definieren andere Leute "nicht unerheblich" offenbar anders als ich.