Was droht bei Rauchen auf dem Bahnsteig im Nichtraucherbereich?

3 Antworten

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Man wird aufgefordert, das Rauchen einzustellen. Ich weiß das, weils mir mal passierte. Und das alles über Lautsprecher, wie peinlich. Aber Strafe gab es nicht.


Kamel0Farmer 
Beitragsersteller
 14.08.2025, 10:00

Oh Gott...

Mein Wissensstand:

Lt. Hausordnung der Deutschen Bundesbahn ist das Rauchen nur in den gekennzeichneten Bereichen gestattet.

Wer sich nicht daran hält, kann infolge des Hausrechtes vom Bahnhof/steig verwiesen werden.

Darüberhinaus liegt ein Verstoß gegen das Bundesnichtrauchergesetz vor. nach § 5 dieses Gesetzes liegt dann eine Ordnungswidrigkeit vor, die nach dem OwiG mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Diese kann nach § 17 OwiG zwischen fünf und 1.000 euro liegen.

Die Bahn selber kann kein Bußgeld verhängen, jedoch kann sie die in den Hausordnungen genannten Beträge bei Verstößen gegen die Hausordnung verlangen.

(Regelmäßig wird man sich aber mit einer allgemeinen Durchsage oder einer persönlichen Ansprache durch das Personal begnügen)


Kamel0Farmer 
Beitragsersteller
 14.08.2025, 20:02

OK vielen Dank

Nix, die kontrollieren extrem selten und sprechen Raucher noch seltener tatsächlich an.

Ich habe das noch nie mitbekommen und ich fahre regelmäßig S-Bahn. Ich könnte mir vorstellen, dass man falls man erwischt wird, auch lediglich gebeten wird die Zigarette doch bitte auszumachen.

Daher das als Ordnungswidrigkeit gilt, zahlt man allerhöchstens ein kleines Bußgeld. Wie hoch genau kann ich dir nicht sagen.


Kamel0Farmer 
Beitragsersteller
 14.08.2025, 10:00

Danke