Kriege ich die Todesstrafe wenn ich Donald Trump umbringe?

9 Antworten

und es schaffe wieder nach Österreich zu kommen

Du unterliegst damit der inländischen Gerichtsbarkeit. Rechtsgrundlage ist § 12 ARHG (steht sogar im Verfassungsrang):

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1979/529/P12/NOR12031556?Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=ARHG&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=12&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=20.05.2025&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Position=1&SkipToDocumentPage=true&ResultFunctionToken=4fe7167b-849f-4681-9286-b1d2aaed80a8

Zurück in Österreich, kannst Du also nicht in die U.S.A. ausgeliefert werden.

Dem österreichischen Strafrecht ist die Todesstrafe längst fremd (seit 1968 - vgl. Art. 85 B-VG mit der endgültigen Abschaffung derselben).

Du würdest also in AT ein Strafverfahren vor einem Geschworenengericht bekommen. Bei Vorsätzlichkeit eines Mordes würde Dir nach § 75 StGB folgender Strafrahmen blühen bzw. drohen: Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder lebenslange Freiheitsstrafe.

Ein Freispruch, oder eine "Begnadigung" durch den Bundespräsidenten bei Schuldspruch ist unvorstellbar - das würde zu gewaltigen diplomatischen Verwicklungen führen.

Dennoch würde es mich nicht wundern, wenn Du (unabhängig von der Dauer Deiner Haftstrafe) zum Friedensnobelpreis nominiert würdest.....

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten

Mal wieder eine dahingeschwurbelte Frage außerhalb jedes Realitätsbezugs.

Der US-Präsident ist so gut geschützt,dass Attentäter nicht überleben.

Und selbst wenn: Wie sollen sie die USA denn wieder verlassen können? Als Banane verkleidet im Karton?

Angekommen in Österreich aber wären sie vor der Todesstrafe sicher. Eigene Staatsbürger darf Österreich nicht ausliefern. Nicht sicher wären sie aber vor einer Verurteilung wegen Mords. Das ist ein unabhängig vom Tatort zu bestrafendes Delikt.


BlueBrush 
Beitragsersteller
 20.05.2025, 21:23

„Dahingeschwurbelte Frage außerhalb jedes Realitätsbezugs“, das ist mir schon klar, dass man den Präsidenten nicht leicht umbringen könnte, aber deshalb habe ich extra „Rein hypothetisch“ geschrieben. Ich habe natürlich nicht vor Trump unter die Erde zu bringen, es ging mir bei der Frage hauptsächlich um die Rechtssituation die dieses hypothetische Szenario mit sich bringt.

Wenn du es nach Österreich schaffst, wirst du dort nach österreichischem Recht verurteilt. Kein Land liefert seine Staatsbürger aus, wenn ihnen die Todesstrafe droht.

Unabhängig davon, könntest du ggf. aber auch mal Besuch von einem Killerkommando der C.I.A. bekommen, wenn die Amis dich unbedingt tot sehen wollen.

Bei Terroristen haben die es nicht so mit Rechtsstaatlichkeit und jemanden der ihrem Präsidenten ausknipst, würden die sicherlich als Terrorist jagen.


Sumo666  20.05.2025, 13:01
Kein Land liefert seine Staatsbürger aus, wenn ihnen die Todesstrafe droht.

Assange? Sagt dir nichts? Wenn wunderts....

tinalisatina  20.05.2025, 14:31
@Sumo666

Ihm droht nicht die Todesstrafe. Sagt dir nichts? Wenn wunderts ...

Sumo666  20.05.2025, 15:01
@tinalisatina

Mehrmals Lebenslänglich ist schlimmer als die Todesstrafe. Sagt dir nichts? Wenn wunderts....

tinalisatina  20.05.2025, 16:02
@Sumo666

Äpfel sind etwas anderes als Birnen. Sagt dir nichts? Wenn wunderts ...

Du kriegst die Todesstrafe, wenngleich ich gestehen muss, dass Du von mir das Bundesverdienstkreuz bekommen würdest.

Meines Wissens nach wird das Recht des Landes angewandt, in dem du die Straftat verübst.

Wenn du ihn in einem Land umbrächtest, in dem Mord erlaubt ist, hättest du formell nichts zu befürchten. Aber ob das realistisch wäre, bezweifele ich. Ich würde mich nicht danach chillig irgendwo in einen Liegestuhl flenzen.