Vielen Dank vorab, verzeiht meine Verschwiegenheit zu dem Thema der Tatvorwürfen, diese Frage soll OnTopic bleiben.
Zu einem Sachverhalt gab es im gesamten Bundesgebiet wiederkehrende Tatvorwürfe an verschiedene Tatverdächtige.
In dieser Sache wurde von einer Staatsanwaltschaft mehrfach von einer Verfolgung abgesehen, wegen Geringfügigkeit und/oder mangelndem öffentlichen Interesse.
Nun gibt es dazu entsprechend weder Akteneinsicht für Dritte noch ein richterliches Urteil, denn es kam schließlich zu keiner Verhandlung.
Bei anderen Staatsanwaltschaften eingereichter Anfangsverdacht setzt die Mühlen der Justiz dennoch erneut in Gang.
Den Verweis auf Aktenzeichen bei Polizeikontrolle nutzt wohl GARNIX, da die ihrerseits angeblich auch keinerlei Einsicht haben.
0.) Stimmt das?
1.) Kann ich nach Einstellung des Verfahrens noch Akteneinsicht verlangen und entsprechende Einschätzungspassagen amtlich beglaubigen lassen und veröffentlichen?
(Der Bundesanzeiger ist ja nur für Bundesgerichtsurteile)
Oder
2.) Muss ich gegen die Einstellung Rechtsmittel einlegen um ein richterliches Urteil zu erwirken, das ich dann beglaubigt mit mir führen kann um mich vor weiterer Verfolgung zu schützen?
3.) Gibt es so etwas wie interne bundesweite Veröffentlichungspflicht für Prüfungsergebnisse der Justizbehörde, um wenigstens die Effizienz der Einarbeitung einer neuen Ermittlung mit den festgestellten Sachverhalt zu verkürzen oder bestenfalls dem Volke wenigstens ansatzweiße die Chance des Verständnisses zu ermöglichen, was um Himmels Willen in deren Köpfen vorgeht?
4.) Wie formuliere ich, falls keine ordentliche Möglichkeit der Informationsbeschaffung besteht, bestenfalls eine Anfrage bei fragdenstaat...
Bitte unterlasst unqualifizierte nebensächliche bauchgefühlseinschätzungen.
Danke