Wenn man jemand beleidigt oder schimpft ist das ein Straftat?
Bekommt man sogar ins Gefängnis?
4 Antworten
Gemäß § 185 StGB ist eine Beleidigung strafrechtlich geregelt.
§ 185 Strafgesetzbuch (StGB)
Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html
Beleidigung ist die strafbare Kundgabe von Missachtung oder Geringschätzung gegenüber einer anderen Person. Sie kann durch Worte, Gesten oder Tätlichkeiten erfolgen. Wichtig dabei ist, dass sie nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und als ehrverletzendes Verhalten gilt.
Du musst nicht zwingend ins Gefängnis kommen, eher gibt es eine Geldstrafe oder eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflage.
Sie ist ein absolutes Antragsdelikt, wird also nur verfolgt, wenn sie angezeigt wird.
Beleidigung zählt als Straftat. Man kann dafür auch ins Gefängnis kommen, gerade wenn man schon zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Diese Bewährungsstrafe könnte auch daher kommen, dass jemand ständig Leute beleidigt.
Sogar wenn jemand provoziert und dann jemand beleidigt?
Bei wechselseitigen Beleidigungen soll auf die Strafe verzichtet werden.
Eine Beleidigung, gemäß § 185 StGB, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Bei öffentlich begangenen Beleidigungen oder Beleidigungen mittels Tätlichkeit (z.B. Anspucken) drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.
Eine Beleidigung nach einer Provokation ist nicht automatisch entschuldigt, sondern kann unter Umständen auch strafbar sein. Die Notwehrprovokation führt zu einer eingeschränkten Notwehr, aber schließt die Anwendung von § 33 StGB (Entschuldigung) nicht aus, wenn in Verwirrung, Furcht oder Schrecken die Grenzen der eingeschränkten Notwehr überschritten werden.
auch ist es nicht ersichtlich, wie eine Beleidigung aus Notwehr gerechtfertigt sein kann. Das sollte höchstens unter ganz esoterischen Umständen zutreffend sein.
Oder wenn man noch krank war dazu und die Person weiterhin provoziert hat und dann eine Beleidigung rauskam zählt das auch als Straftat?
als Straftat zählt es in jedem Fall. Die wird aber nur auf Antrag verfolgt.
Oder wenn man noch krank war dazu und die Person weiterhin provoziert
Diese Provokation müsste man noch untersuchen, ob die auch eine Beleidigung war.
Bei einer wechselseitigen Beleidigung wird keine Strafe verhängt, obwohl es trotzdem etwas verbotenes bleibt.
Es kann aber auch auf eine sehr erhitzte Anfeindung die Reaktion milder beurteilt werden, sodass es dann eventuell nicht als Beleidigung zählt, obwohl es das sonst durchaus täte.
Wen man das nicht notorisch macht ... früher ist man für dergleichen an den Pranger gekommen, heute wird das als Mangel am Erziehung abgetan.
Sogar wenn jemand provoziert und dann jemand beleidigt?