Anzeige gegen Unbekannt?

5 Antworten

Der Platztwart denkt das wir es waren da wir an dem Tag wo die Tat begangen wurde, am Grillplatz waren,

Nun, das ist zumindest ein INdiz, aber kann kaum alleine als Beweis herhalten.

jedoch waren noch andere Personen am Grillplatzt und wir sahen dass die es waren

Na dann sag es doch dem Platzwart.

aber ich gehe sicher nicht petzen!

Völliger Quatsch. Das hat rein gar nichts mit "petzen" zu tun, denn hier geht es um Sachbeschädigung (und zwar in erheblichem Maße), Naturfrevel und ggfs. auch darum, ob dort in Zukunft überhaupt noch gegrillt werden darf - du würdest dir also keinen Gefallen damit tun, das nicht zu melden. Wenn die Betreffenden sich nicht selbst stellen, sollte hier das Gemeinwohl Vorrang haben - denn jede Gemeinschaft bedeutet auch, sich an die für alle geltenden Regeln zu halten.

Wenn ihr gesehen habt, wer es war, dann sagt das. Das melden einer Straftat ist kein „Petzen“.

Berichte dem Platzwart einfach von deinen Beobachtungen. Das hat mit Petzen nix zu tun, hier wurde eine Ordnungswidrigkeit begangen.

"Die Strafe für das Baum-Fällen ohne Genehmigung

Widerrechtliches Baum-Fällen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Dies liegt jedoch im Ermessen der einzelnen Bundesländer. Eine weitere Strafe für das Baum-Fällen ohne Genehmigung kann der Schadenersatz sein."

https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-baum-faellen/

Ich würde an Deiner Stelle "petzen". Nicht vordergründig, um den Kopf aus der Schlinge zu bekommen, sondern weil es mich immer wahnsinnig aufregt, wenn schöne Orte durch irgendwelche Trottel verunstaltet werden, und letztlich wieder irgendwas eingeschränkt oder verboten wird, was bisher einfach möglich war.

Erst wenn die Anzeige gegen Unbekannt zu einer Anzeige gegen "Bekannt" geworden ist, würde ich mir solche Gedanken machen.

Das wird aber nicht passieren.

Wenn der Platzwart bereits einen eindeutigen Veracht geäußert hätte, so wäre es ja auch nicht zu einer "Anzeige gegen Unbekannt" gekommen.