Sind Staatsanwaltschaften Progressionspflichtig?

2 Antworten

Investiere einen geringen Betrag und frag auf 1.2.3-Recht oder ähnlichen Seiten.

Die Polizei sieht den Stand des Verfahrens nach Abschluss der Ermittlungen, VOR Abgabe an die Staatsanwaltschaft.


Wirrwahr 
Beitragsersteller
 23.05.2025, 12:50

Danke,

meinen sie mit der Stand des "Verfahrens" die Rechtsprechung zu ermittelten Tatbeständen? Ihre eigenen Ermittlungen meinten sie wohl selbstverständlich nicht, wenn sie diese Ermittlungsergebisse an die Staatsanwaltschaft abgeben?

Kann ich mir das so vorstellen, das zu 0.) ihre fertigen Ermittlungen in ein Register eingefügt werden und die dann dort eine Suchmaschine durch andere Verstöße gegen selbigen Paragraphen scrollen können?

Zum Zwecke dabei zu lernen wie das Kollegen handhabten und was aus diesen Verfahren wurde?

Ich nahm bisher an, die informieren sich während ihren Ermittlungen.

superseegers  23.05.2025, 17:49
@Wirrwahr

Die Polizei ermittelt im Verfahren. Wenn das fertig ist, wird das Verfahren an die StA abgegeben. In ihrer elektronischen Vorgangsbearbeitung kann die Polizei diesen Sachstand nachschauen.

Das ist der Stand ohne jegliche Entscheidung der Justiz über das Verfahren (Einstellung/Einstellung mit Auflage/Anklage). Polizei und Justiz haben in diesem Bereich keine gemeinsamen Datenbanken. Die Polizei sieht nicht, was mit dem Verfahren geschah.