Versicherung verlangt von mir Geld (Leitplanke) wegen Fahrerflucht?

6 Antworten

Strafrecht ist eben nicht Zivilrecht. Du hast die Unfallflucht begangen, auch wenn das Verfahren eingestellt wurde.

Nach meine Meinung besteht die Forderung der Versicherung zu recht.

Frag den Anwalt nach Prozesskostenhilfe. Wenn die abgelehnt wird, hast du auch im Zivilvverfahren keine Chance.

Temperate 
Fragesteller
 13.04.2023, 09:33

Ich bin aber dennoch mit der Forderung nicht einverstanden, weil ich die Unfallstelle wegen Hilfesuche bzw. zur Straßensicherung verlassen habe. Das Auto habe ich da an der Unfallstelle nat. stehen lassen. Totalschaden. Konnte Kofferraum auch nicht öffnen und irgendwie die Straße sichern. Es war halt stockdunkel, konnte weder nach dem Reh nachsehen, noch irgendwas auf der Straße erkennen. Ich konnte es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, dass halt noch irgendwas Schlimmeres passiert. Das konnte der Staatsanwalt nachvollziehen, hatte jedoch zu bemängeln, dass ich nicht gleich bei den ersten Häusern geklingelt habe. Es werden da ja noch moralische und menschliche Gründe beachtet. Also zB dass ich wegen des Tieres unter Schock stand.

Ich hätte mich natürlich auch viel lieber an der Unfallstelle ausgeruht, wenn ich gewusste hätte, dass nichts Schlimmeres passiert.

Wichtig ist mir noch, wo ich vllt einen günstigeren Anwalt herbekomme.

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myzyny04  13.04.2023, 10:15
@Temperate

,,günstigere" Anwälte gibt es nicht. Es gibt eine Gebührenordnung für Anwälte, an die sie sich halten. (BRAGO)

Auch wenn es dir wahrscheinlich seltsam erscheint, die Einstellung des Verfahrens war eventuell nicht optimal für dich. Einem Richter hättest du all deine Begründungen vortragen können. Ein Freispruch wäre möglich gewesen. Dann hätte die Versicherung keine Chance. Das Risiko wäre gewesen, zu einer Geldstrafe verurteilt zu werden. Ich schätze mal 30 Tagessätze .

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Temperate 
Fragesteller
 13.04.2023, 11:04
@myzyny04

Ich stand vor Gericht. Jetzt ist mir erst im Nachhinein aufgefallen, dass ein Freispruch besser gewesen wäre. Ich habe mich vor Gericht unwissentlich einfach so geeinigt. Sicherlich hätte der Staatsanwalt oder die Richterin wegen eines Freispruchs mit sich reden lassen. Ich habe meinen Anwalt damals auch noch gefragt, ob von der Versicherung noch etwas auf mich zukommen sollte. Da meinte er "nein".

Wir haben die Versicherung auch vor Kurzem erst gekündigt.

Jedenfalls bin ich mir über weitere Schritte unsicher. Ob ich nun einfach die 1500 zahlen soll oder mir noch für 400 den einen Anwalt zuziehen sollte.

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myzyny04  13.04.2023, 11:55
@Temperate

Mein Rat: zahlen! Es wird immer teurer. Eventuell kannst du eine Ratenzahlung vereinbaren? Rede mit der Versicherung. Vielleicht kann man sich auf einen geringeren Betrag einigen?

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kevin1905  21.09.2023, 17:45
@myzyny04
Es gibt eine Gebührenordnung für Anwälte, an die sie sich halten. (BRAGO)

Die gibt es, nennt sich RVG. BRAGO gibt es seit knapp 20 Jahren nicht mehr.

Es gibt einen gewissen Ermessensspielraum aber grundsätzlich sind die Gebührensätze fix und eben vom Streitwert abhängig.

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Alsoooo, du hättest den unfallort nicht verlassen dürfen, da du ein Tier tötlich verletzt hast (mit Flucht-Wilderei) und Sachbeschädigung wegen der Leitplanke. Es kann sein das die Versicherung die Kosten des Schadens vorgestreckt hat, und du jetzt einen Teil zurück zahlen musst. Bitte informiert dich bei deiner Versicherung, es kommt darauf an welche Versicherungen du abgeschlossen hast.

Bei einer Obliegenheitsverletzungen nach dem Versicherungsfall (welches hier bei unerlaubten Entfernen vom Unfallort vorliegt) kann die Versicherung dich in Regress nehmen, ist aber gedeckelt auf 2.500,-€. Du liegst da weit drunter.

In schweren Fällen bei einer Obliegenheitsverletzungen nach dem Versicherungsfall sind sogar Regressansprüche bis 5.000,-€ möglich, liegt hier bei deiner Schilderung aber nicht vor und der Schaden liegt eh weit darunter.

na fahrerflucht ist halt zum glück ne Straftat u sollte noch viel härter bestraft werden...in so einem Fall holt such die Versicherung halt ihr Geld,das ihr zusteht, zurück u wird dich vermutlich auch demnächst rauswerfen....selbst schuld...fahrerflucht begeht man nicht u wenn ich eh kaum Kohle hab muss ich mir überlegen ob ich mir überhaupt ein Auto mit all seinen eventuellen kosten leisten kann

Da hättest du schon bei der Anzeigenaufnahme reagieren müssen wegen dem Unfall und den Uhrzeiten. Irgendwie ist der Sachverhalt sehr komisch.

Temperate 
Fragesteller
 13.04.2023, 09:07

Es geht um den Polizeibericht in den Unterlagen der Akteneinsicht. Mein Anwalt hat dies halt festgestellt, dass die Polizei da unsauber gearbeitet hat. Das waren keine Daten, die bei der Anzeige mitgeliefert worden sind.

Der Staatsanwalt hat den Strafprozess nicht allein wegen diesen Ungereimtheiten fallen gelassen. Er konnte nachvollziehen, dass ich die Unfallstelle unverzüglich sichern lassen wollte, bemängelte aber quasi die Inkonsequenz, nicht direkt bei den ersten Wohnhäusern nach Hilfe gesucht zu haben. Das bedauer ich im Nachhinein auch. Fakt ist aber, dass ich um Hilfe zu suchen die Unfallstelle verlassen habe. Es war halt stockdunkel und ich konnte die Unfallstelle nicht absichern, weil der Kofferraum nicht aufging.

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