Anzeige ohne Beweise ; was sagt die Polizei?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Komplett ohne Beweise führt das Ganze zu nichts. Aber um was geht es denn überhaupt? Bist du Geschädigter, so kannst du auch zeugenschaftlich vernommen werden. Die letztendliche Beweiswürdigung obläge im Zweifel natürlich einem Gericht, aber deine Aussage wird natürlich entsprechend berücksichtigt werden.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Anonym1458398 
Beitragsersteller
 23.05.2025, 14:26

Also ich fahre jeden morgen meinen Weg zur Arbeit. Begegne dort eine Person die mich ständig beleidigt. Nun möchte ich Diese Person gerne anzeigen.

ruhrgur  23.05.2025, 14:30
@Anonym1458398

Beleidigung ist ein Antragsdelikt, entsprechend müsstest du zusätzlich Strafantrag stellen. Unabhängig der Beweislage, wird die StA dies aber mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht selbst verfolgen, sondern dich schlussendlich auf den Weg der Privatklage verweisen.

Anonym1458398 
Beitragsersteller
 23.05.2025, 14:32
@ruhrgur

Danke für die Antwort. Du kennst dich ja gut damit aus. Weißt du vielleicht, warum Beleidigung nicht verfolgt wird, aber wenn man mit dem Fahrrad auf dem Fußweg fährt, es verfolgt wird?

ruhrgur  23.05.2025, 14:34
@Anonym1458398

Das eine ist eine Straftat, das andere (u. U.) eine Ordnungswidrigkeit, dies kannst du nicht miteinander vergleichen. Bestimmte Straftaten, und dazu zählt eben auch die Beleidigung, sind Privatklagedelikte, d. h. sie werden, da sie den Rechtsfrieden nicht erheblich stören, von der StA nur bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses verfolgt. Anderenfalls können diese entsprechend verwiesen werden; dem Geschädigten steht es dann aber frei, ob er das Ganze selbst weiter verfolgen möchte.

Ohne Beweise passiert gar nichts.

Ohne Beweise befindest du dich schnell mal im Straftatbestand der Verleumdung. Also Vorsicht!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Anonym1458398 
Beitragsersteller
 23.05.2025, 14:10

Das ist aber keine Verleumdung. Es gibt halt einfach keine Zeugen und die Person gibt natürlich ihre Tat nicht zu.

FromOtherStar  23.05.2025, 14:13
@Anonym1458398

Dann rechne mal damit, daß dich diese Person im Zweifelsfall eben wegen Verleumdung und übler Nachrede mit Rufschädigung anzeigen wird und du diesbezüglich verurteilt wirst, mit Auflage Schadensersatz zahlen zu müssen. Hast du es nun verstanden?

Anonym1458398 
Beitragsersteller
 23.05.2025, 14:15
@FromOtherStar

Es geht um Beleidigung. Die Person hat mich auf offener Straße beleidigt im lauten Ton. Ein Mann hat zugeguckt, hat aber anscheinend nichts gehört. Habe ihn auch gefragt ob er das gehört hätte. Also meinst du, dass es keine Chance gibt diese Person eben anzuzeigen?

FromOtherStar  23.05.2025, 14:21
@Anonym1458398

Spar dir derart Kinder Quatsch, derart Anzeige wird von der Staatsanwaltschaft direkt im Schredder entsorgt.