Ist es normal, dass die örtliche Polizei so träge arbeitet und Sachverhalte, die auf der Hand liegen, über Wochen nicht klärt?

4 Antworten

Schwierig. Vielleicht waren sie bei dem Verdächtigen und haben die Sachen nicht gefunden? Wenn ich dir sage, dass ich dir irgendwann eine aufs Maul haue und genau das abends im Dunklen passiert, muss es nicht zwingend ich gewesen sein oder jemand auf meine Bitte hin.

Polizeibeamte sind verpflichtet einer Straftat nachzugehen.
Ich glaube dir daher grundsätzlich schon mal nicht, dass du im Revier eine Strafanzeige stellen solltest und zusätzlich noch das perfekte Beweismittel dazu geliefert hast.

Ein Polizeibeamter macht sich hiermit strafbar, wenn er der Sache nicht nachgeht. Wieso sollte er das also tun.

Sollte dem tatsächlich so sein, würde ich über die Onlinewache deines jeweiligen Bundeslandes eine Online-Anzeige stellen und alle Beweise die du hast hochladen.
Dann wird dem auf jeden Fall nachgegangen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter

jolanta2007 
Beitragsersteller
 22.05.2025, 17:36

Danke, das wäre ein super Tipp, wenn man in unserem Bundesland solche Delikte online anzeigen könnte. Nur leider ist es begrenzt auf Fahrzeugdiebstahl inkl. Fahrräder oder Online-Betrug.

HfPol110, UserMod Light  22.05.2025, 18:06
@jolanta2007

Wenn du tatsächlich solche Beweise hast, geh nochmal hin und fordere sie auf, die Anzeige aufzunehmen.

Ansonsten drohst du eben mit einer Beschwerden.

newcomer  22.05.2025, 17:13

Frage an den Experten: Wenn so eine Anzeige bei der Polizei eingegangen ist, fangen die sozusagen automatisch zum Ermitteln an oder geht das erst an Staatsanwaltschaft die dann das Ganze koordiniert sprich alles weitere plant.

Vermutlich wird es dabei zu Zeitverzögerungen kommen, wenn bei der Staatsanwaltschaft sehr viele Fälle zu bearbeiten sind

HfPol110, UserMod Light  22.05.2025, 17:16
@newcomer

Es wird erst ermittelt und die Akte im Anschluss vollständig bearbeitet an die StA weitergeleitet.
Die StA hat von einem Ermittlungsverfahren, in welchem die Polizei gerade ermittelt, in den Regel noch gar keine Kenntnis.

Bei schweren Straftaten wird der Staatsanwalt natürlich telefonisch informiert und kommt nicht selten selbst vor Ort (dafür muss aber schon ordentlich was passiert sein). Oder der Staatsanwalt bekommt Kenntnis davon, weil Maßnahmen durchgeführt werden müssen, welche unter StA bzw Richtervorbehalt stehen (Blutentnahme (außer Verkehr), Durchsuchungen, Beschlagnahmen etc)

In der Regel bekommt der Staatsanwalt aber erst Kenntnis davon, wenn die gesamte Akte bei ihm eintrudelt.

Hat jemand Erfahrung, warum so etwas passieren kann?

Weil die Polizei völlig überlastet und überfordert ist. Immer mehr Bürokratie, immer mehr "Randständige", immer mehr Probleme, aber nicht mehr Personal.

Und ein Mensch kann nunmal sich nicht zweiteilen. Wenn also die Frage aufkommt wo stecken wir jetzt unsere Energie und Zeit rein - in den ernsten Fall oder den 20ten 500€-Diebstahl oder den 30ten Betrug des Tages - dann hat der ernste Fall eben Vorrang. Und den aderen Fällen wird eben, sagen wir mal, nur mit mäßigen Aufwand nachgegangen.

Ja, kleinere Schadensfälle wie dieser bleiben meiner Erfahrung nach liegen und werden eigentlich immer geschlossen ohne Ergebnis. Zumindest war es bei mir immer so, hab auch schon Anzeigen gestellt mit mehr als eindeutigen Hinweisen, mit Adressen, Konten, usw. - aber passiert ist ... nichts. Ausser irgendwann Einstellung des Verfahrens.

Die müssen halt priorisieren und daher weder Zeit noch Mittel um ausführlich zu ermitteln wegen einer Lapalie, daher bleibts meist bei einer kurzen Befragung (o.Ä.) in der der Beschuldigte natürlich alles abstreite und das wars dann auch. Ist leider normal.

Wenn du wütend bist, was ich vollkommen verstehen kann, solltest du deine Wut allerdings auf die Politik und Führungskräfte richten die dieses Desaster zu verantworten habne, nicht die Beamten welche irgendwie versuchen müssen in der Katatstrophe klar zu kommen.

Wie du doch selbst schreibst, wurde der Tatverdächtige befragt. Dass Folter nicht erlaubt ist, sollte klar sein.

Ferner ist die Polizei nicht für die Rückholung deiner Sachen zuständig. Wenn, wie du schreibst, bewiesen ist, wer der Täter ist, dann darf auch keine Hausdurchsuchung stattfinden, da ja bereits der Beweis der Tat vollbracht ist.

Folglich ist deine Kritik unzutreffend.


jolanta2007 
Beitragsersteller
 22.05.2025, 17:44

Hm, ok, aber heißt das, dass ich im Zweifelsfall dann gar nicht erfahre, ob der Täter für den Diebstahl bestraft wurde oder nicht (Geldstrafe)? Aber wie kann ich dann den Schadenersatz für meinen Verlust gerichtlich verfolgen lassen, wenn der Tatbestand nicht auch polizeilich bestätigt ist?

Still  23.05.2025, 08:16
@jolanta2007

Einfach die Herausgabe des Diebesgutes schriftlich beim Täter einfordern. Danach zivilrechtliche Klage erheben. Das Gericht kümmert sich dann.

jolanta2007 
Beitragsersteller
 23.05.2025, 10:14
@Still

Das ist dann nur die Herausgabe - aber m.E. muss die Tat (der Diebstahl an sich = kriminelle Handlung) darüber hinaus bestraft werden! Sonst wäre jedem Diebstahl ja Tür und Tor geöffnet, wenn gar keine Strafe mehr droht. - Wer weiß, ob der Geschädigte das tatsächlich übers Gericht einfordert, und wenn ja, dauert das so lange, dass ich die Ware längst veräußert habe. Nein, nein. m.E. geht es nicht ohne Strafe allein für die Tatbegehung!

Still  23.05.2025, 10:16
@jolanta2007

Das ist aber die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, nicht der Polizei.