Eine Woche Knast ohne beweise?
Ich hab letzens herausgefunden, das ein guter Freund von mir wegen Vergewaltigung im Knast saß jedoch nur wenige Tage/ Wochen . Genau kann ich das nicht sagen da er natürlich lügen könnte was den Zeitraum betrifft,aber das er nicht mehrere Monate waren kann ich sicher sagen durch Personen aus seinem Bekanntenkreis. Als ich es herausgefunden habe hat er Natürlich gesagt das sie ihn zu Unrecht angezeigt hat. Aber meine Frage wäre eigentlich könnten sie ihn ja nicht einsperren ohne wirklich belastende Beweise oder? Sprich er müsste etwas getan haben ohne liege ich da falsch ?gibt es bei sowas auch vorläufige festnahmen einfach zur Sicherheit quasi ohne Beweise ?Wir sind seit Jahren befreundet und ich hätte sowas niemals von ihm denken können aber falls er sowas in der Art getan hat will ich aufkeinenfall Kontakt
6 Antworten
Wenn er im Gefängnis was z.B. Untersuchungshaft heißt das, dass sie ihn für schuldig genug gehalten haben, dass er bis zur weiteren Klärung in Haft sollte, da mögliche Gefahr für andere.
Danach wieder entlassen zu werden muss nicht heißen, dass er unschuldig war. Das ist möglich, aber ebenso, dass er schuldig war und die Beweise letztlich nicht reichten, sie ihn daher gehen lassen mussten. Oder das Opfer wurde unter Druck gesetzt und hat es daher zurück gezogen, weil es die Kraft nicht hatte und damit abschließen will.
Was genau passiert ist, wissen nur der Kumpel und das mögliche Opfer.
Oder je nach Alter er ggf einfach nur wegen Jugendstrafrecht (bis 21 Jahre möglich) Wochenendarrest und danach Sozialstunden bekommen hatte oder sowas. Da muss ich ehrlich sagen, weiß ich nicht was das übliche Strafmaß für Jugendstrafen wäre.
Du solltest auf dein Bauchgefühl hören.
Hat er je zu unpassende Kommentare über Frauen (allgemein oder einzelne) gemacht, ggf dann als Witz verpackt um es sozial akzeptierter auszusprechen? Hat er sich in deiner Gegenwart mal grauen gegenüber auffällig verhalten, egal ob sexueller, gewaltsamen Art oder Manipulation/psychischem Druck? Wie war sein Verhalten gegenüber Start alkoholisierten Frauen die seinem Beuteschema entsprachen?
Oder das Verhalten gegenüber seiner Freundin, wenn er sie z.B. anfassen wollte und sie das nicht wollte oder zu intensiv küssen vor anderen. Hat er sie gedrängt es doch zu tun, seinen Willen gegen ihren durchsetztend oder hat er sowas nie getan. Oder hat er es getan aber dann sofort aufgehört, wenn sie nicht wollte? Als so Kleinigkeiten im Umgang können, müssen aber nicht, Anzeichen sein.
Gibt es da Punkte, die dir unbehaglich vorkamen? Dann ist am der Geschichte vielleicht was dran.
Lasse dir gesagt sein: Täter sind oft welche, die total normal wirkten und wo das Umfeld dann extrem schockiert ist. Es ist statistisch betrachtet eher der nette Typ von nebenan, der sich unauffällig in der Gesellschaft bewegt und "sowas gar nicht nötig hätte", als irgendwelche auffälligen merkwürdigen.
Aber oft gab es dann trotzdem rückwirkend einige Anzeichen, wie ein paar zu viele und zu extreme Witze oder ähnlichem, die dann doch dieses Tick zu extrem waren. Oder übergriffiges Verhalten, was "ja eigentlich nicht so schlimm" war, aber achon zeigte, wie rücksichtslos er sein kann, wenn er was will. Was man aber in dem Moment nicht wahrhaben wollte.
Falsche Anschuldigungen kommen vor, daher ist es gut, wenn du nicht vorschnell handeln willst. Wie gesagt, höre da auf dein Bauchgefühl und hinterfrage alte Vorfälle.
Ja, ja. Klar sagt er, dass er nichts getan hat, das tun sie alle.....
Für mich wäre dieser Mensch gestorben, ich könnte nichts mehr mit ihm anfangen und das würde ich auch nicht mehr wollen.
Ein Ermittlungsverfahren dient dazu, belastende und entlastende Fakten zusammenzutragen und dann durch die Justiz bewerten zu lassen.
Was zu Beginn offensichtlich noch ausreichte, U-Haft anzuordnen, hat sich im Haft-Prüfungstermin möglicherweise schon soweit relativiert, dass der Mann zu entlassen war.
Das war dann nicht "ohne Beweise", diese Sichtweise ist falsch. Man muss dabei den entscheidungserheblichen Zeitpunkt betrachten und die dann vorliegenden Fakten.
Es gibt Untersuchungshaft. Da kommt man herein, wenn Verdacht besteht. War ich auch schon öfters als Jugendlicher 🙈
Aus der Sichtweise der Verteidigung gilt die Unschuldsvermutung,
für das Gericht gilt die freie Beweiswürdigung.
Man kann leicht unschuldig in U-Haft kommen, vgl. Jörg Kachelmann.
https://falschbeschuldigung.de/anwalt/falschbeschuldigung/statistik/
Wie kommst du darauf, dass er eine Frau vergewaltigt hat?