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Sanierungspflicht für Wohngebäude auf Resthof?

Guten Tag,

ich interessiere mich für den Erwerb eines Resthofs auf dem Land. Das Angebot umfasst 3ha Grundstück sowie das Hofhaus, ein 1975 gebautes Wohnhaus und zahlreiche Nebengebäude (Scheunen, Ställe). Die Beiden Häuser haben unterschiedliche Hausnummern.

Ich würde beabsichtigen, das Wohnhaus aus dem 70ern energetisch zu sanieren und im Anschluss zu bewohnen.

Nun drängt sich mir allerdings die Frage auf ob besagtes Hofhaus, welches noch deutlich älter als das Wohnhaus ist, nun bei Besitzerwechsel auch, nach EnEV oder heutzutage GEG, zwangssaniert werden muss (oberste Geschossdecke, Keller, Heizung), obwohl es schon länger nicht mehr bewohnt wird und auch in Zukunft vermutlich nicht mehr dafür hergerichtet wird.
Das Haus wurde mit Nachtspeicheröfen geheizt, welche man entsorgen lassen könnte. Somit hat es dann keine Heizung mehr und könnte evtl. zum Nebengebäude, für Werkstatt und Abstellfläche, umgewidmet werden?

Wenn es notwendig ist, nach Erwerb ebenfalls das Hofhaus zu sanieren und sich diese Pflicht nicht umgehen lässt, würde das den finanziellen Rahmen leider sprengen und der Kauf kommt nicht mehr in Frage.

Ich würde mich über fachkundige Antworten freuen. Vielleicht treiben sich hier ja ein paar Baugutachter oder Energieberater rum, die sich mit der Materie auskennen.

Vielen Dank im Voraus.

Haus, Bau, Immobilien, Sanierung, Bausachverständiger, Energieberater, EnEV, Hauskauf, Immobilienkauf

Tragfähigkeit Decke?

Hallo an alle GuteFrage Mitglieder,

ich versuche das ganze zuerst vereinfacht zu erklären.

Ich möchte im Haus BJ. ca 1965-1970 im OG eine FBH mit Trockenestrich einbauen. Dabei wird der alte "leichte" Dielen Boden entfernt.

Die Decke zwischen EG und OG ist eine Hohlkörper bzw. Hohlsteindecke (Kaiserdecke) mit ca. 3cm Aufbeton. (Spannweite ca. 4,5m)

Jetzt denke ich das Gewicht der Trockenbauweise (ca. 35kg mit neuen Bodenbelag) sollte für diese Decke kein Problem sein.

Aber es gibt noch eine Trennwand mit Hohlziegen und auf beiden Seiten 2cm Putz. Ich komme hier auf ein Gewicht pro lfm von ca 380kg. Ich hab gelesen das solche Streifenbelastungen bis zu 500 kg sein dürfen. Ich will zusätzlich auf einer Seite eine Vorsatzschale mit Diamantplatten wegen Schallproblematik hinzufügen. Jetzt kommt hier nochmals ca 30kg. Gewicht pro m hinzu.

Ich hoffe ich habe das ganze halbwegs verständlich beschrieben.

Meine Frage ist jetzt ob ich bei dieser Trennwand mit der FBH und Vorsatzschale Probleme mit der Tragfähigkeit der Decke bekomme? Dann darf man ja eigentlich wenn der Raum fertig ist, nicht mehr viel hinstellen, also schwere Kästen z.b

Auf der anderen Seite kommen ja dann auch wieder Gegenstände hin. Sind 2 Schlafzimmer und genau hier stehen dann die Kleiderschränke. Da ist dann Gesamt schon ein Gewicht vorhanden.

Zusätzlich ist bei einem Ende der Trennwand unterhalb im EG die Terassentür. Das könnte ja wegen Lastabtragung ja zusätzlich Probleme geben.

Die tragenden Wände sind 17,5cm Betonwände.

Vielleicht hat jemand eine Antwort dazu.

lg Marion

Hausbau, Sanierung, Bauwesen, Planung, Statik

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