Darf das der Vermieter, Sanierung?

2 Antworten

Der letzte Mieter ist für die Abmeldung und die Begleichung des zu diesem Zeitpunkt abgelesenen Zählerstandes verantwortlich.

Danach ist es Vermietersache, wenn dieser durch Besichtigungen, Baumaßnahmen etc. Strom über den Zähler zapft. Und dafür hat er selber den Zähler beim Versorger anzumelden. Auf die Mieter umlegen darf er diese Kosten nicht, genauso wenig wie den entstehenden Wasserbedarf oder in dieser Wohnung anfallende Heizkosten während einer Baumaßnahme oder eines Leerstandes. Denn die Wohnung gehört ihm und Instandsetzungen und Sanierungen in dieser sind nicht auf andere Mieter umlagefähig. Nicht ohne Grund wird der Vermieter die Wohnung danach ja auch teurer vermieten.

Deutschtrend 
Fragesteller
 22.10.2023, 00:47

Laut dem Verbrauch soll es aber 3 Monate 300kwh verbraucht worden sein.

Da war aber die Wohnung leer.

Dann hat ja der Vermieter dies über den Wohnungsstrom des Mieters laufen lassen.

Wie kann es sein dass man nach 1 Woche Einzug nach den 3Monaten auf dem Zähler schon 300kwh Verbrauch sieht.

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Verstehe ich alles nicht so ganz...

Der Stromanbieter bekommt sein Geld. Ganz sicher! Von wem ist dem relativ Wurscht. Entweder hat man den Strom vom Hauszähler oder man hat einen Baustromzähler gemietet. Letzteres wäre natürlich die beste Wahl da im Baustromzählerkasten ja auch ein Stromzähler drin ist und dann kann man ganz genau abrechnen.

Wenn der Strom einfach "aus irgendeiner Steckdose" genommen wurde, wird es schwierig, den genauen Verbrauch zu ermitteln. In solchen Fällen bedarf es meist Gutachter und Gegengutachter...

Deutschtrend 
Fragesteller
 22.10.2023, 18:40

Warum Gutachter ?

Wenn der Zustand anhielt und man aufgrund einer Sanierung Leerstand anmeldet, Mieter zieht vorübergehend in eine andere Wohnung wegen Sanierung, dies schriftlich abgeklärt wurde, kann man deutlich erkennen wann der Vermieter haften muss wegen dem Stromverbrauch.

Denn der Verbrauch kam durch ihn (Vermieter)zustande.

Ein Mieter kann aufgrund Sanierung nicht in der Wohnung gehaust haben.

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