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ausversehen PC-Game-Key gekauft und erst nach dem einlösen gemerkt, dass es kein PS4-Key ist, was tun?

Hallo,

habe mir bei MMOGA aus versehen statt einem PS4 Game-Key einen PC-Game-Key gekauft und bei Uplay (Ubisoft) eingelöst. Nach dem einlösen ist es mir aber erst aufgefallen. Gibt es irgendwas was ich tun kann, außer dem Support schreiben, da beide mir anscheinend nicht helfen können um entweder den Spieleinhalt (Rainbow 6 Siege Year 2 Season Pass) für meine PS4 zu bekommen, oder mein Geld zurück in Form eines Gutscheins oder irgendwas in Richtung Kulanzantrag? MMOGA sagte, dass ein solcher Code vom Umtausch ausgeschlossen ist und das Widerrufsrecht nicht gilt, da die Bestellung abgeschlossen wurde. Der Uplay Support schrieb, dass ich den Key bei MMOGA umtauschen soll, da ein Wechsel der Plattform nicht möglich sei. Kann ich aber nicht nachvollziehen, wieso im Jahr 2017 man nicht PC-Key sperren und einen PS4-Key freischalten kann. 26 Euro sind als Schüler viel Geld und die können ja nicht einfach jetzt weg sein. Und der erste mit dem Problem bin ich doch bestimmt auch nicht... wir haben 2017..

Hat jemand ne Idee, auch eine Bitte beim MMOGA Kundendienst auf Kulanz einen neuen Key zu bekommen blieb erfolglos, dabei besitze ich nichtmal einen Computer und in der Verkaufsanzeige und den Emails wird nur 2 mal gezeigt , dass es um den PC-Key geht... LG Nils

PC, Computer, PlayStation, Rechte, CD Key, Code, Online-Bestellung, PlayStation 4

Ist Aussage über einen Nachbarshund eine Beleidigung ober üble Nachrede bzw. Rufschädigung für den Halter?

Hallo zusammen,

folgender Fall - die Hintergründe dazu will ich Euch möglichst ersparen - ist eingetreten: Die Nachbarn versuchen uns aus dem Haus zu treiben, allerdings ist der Vermieter mit Eigenbedarfskündigung sowohl vor dem Amts- als auch vor dem Landgericht gescheitert.

Daraufhin hat der Vermieter sich einen neuen Anwalt genommen, der dann forderte, wir sollten unseren Hund (Katzengröße, ehemalige Streunerin aus Rumänien und extrem ruhig), der bereits ca. 1,5 Jahre da war, abschaffen, da er sich mit dem Hund des direkten Wohnungsnachbarn (Akita) nicht vertragen würde.

Fakt ist: Unser Hund geht nachweislich auf JEDEN anderen Hund freundlich zu und hat keinerlei Probleme mit diesen. Als ich letztes Jahr den Weg ums Haus herunterging (Hund an der Leine mit Sicherheitsgeschirr!), kamen Nachbars mir entgegen. Ich ging an ihnen vorbei und als ich ca. 1,5 m entfernt war, warf der Akita sich voll auf meinen Hund. Nachbar grinste nur, zog seinen Hund nicht zurück und meinte, sein Hund möge es nicht, wenn ein anderer Hund ihm in die Augen schaue...

Nachdem mein Anwalt dies verneinte, dass mein Hund sich nicht mit anderen vertrage und unglücklicherweise formulierte, dass "... im Gegensatz dazu der Akita bereits andere Hunde in der Nachbarschaft angefallen hat...", sind Nachbars los und haben sich von anderen Hundehaltern unterschreiben lassen, dass es noch nie Probleme gegeben hätte (was so nicht stimmt, aber die Leute wollen einfach nur ihre Ruhe). Andere Nachbarn haben sie weggeschickt, weil sie sich nicht reinziehen lassen.

Nun verlangt Nachbar per Anwalt eine Unterlassungserklärung von uns wegen genau dieser Tatsache, denn sie lassen sich "ihren guten Ruf doch nicht kaputt machen". Andererseits dreht fast jeder andere Hundehalter um, wenn Nachbar mit Akita des Weges kommt, weil sein Hund dann halt Theater macht.

Wir haben definitiv NICHT vor, eine solche Erklärung zu unterschreiben, zumal es meinen Mann - an den das auch geht - ja gar nicht involviert ist, was die Nachbarn auch genau wissen.

Was meint Ihr dazu? Eine Aussage über einen Hund eines anderen ist m. E. weder Rufmord noch Verleumdung oder Beleidigung, außerdem behaupten Nachbars vor ihrem Anwalt plötzlich, ihr Hund habe meinen nie angefallen...

So, nun habe ich Euch genug vollgelabert - hoffe auf Eure Meinungen.

Hund, Rechte, Nachbarschaft

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