Menschenrechte und Ständegesellschaft?

3 Antworten

Die Menschenrechte würde es  nicht geben den    die Arbeiter hatten keinerlei rechte auch nicht auf   pünktliche Bezahlung..

Schau auch   mal die begriffe nach 1 Mai, Oktober Revolution.!

Nein, Ständegesellschaft und Menschenrechte sind nicht kompatibel.

Die Ständegesellschaft kennt nicht

  • die unantastbare Würde des Menschen
  • die Gleichberechtigung aller Menschen
  • das Recht auf die physische und psychische Unversehrheit der Menschen
  • die Freiheit, seine Meinung in Wort und Schrift zu verbreiten
  • die Garantie des Eigentums
  • die Unverletzlichkeit der Wohnung
  • usw.

MfG

Arnold

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich arbeite als Historiker.

Die Menschenrechte würden gebrochen werden, da in der Ständegesellschaft nur die oberen 2 Stände wählen durften.

Lisahoffman 
Fragesteller
 31.05.2017, 17:01

Kannst du mir das vielleicht näher beschreiben ich verstehe das nicht so ganz. Meine Freundin hat mich das mal so gefragt aber ich wusste nicht was sie meint

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Fudheg  31.05.2017, 17:06
@Lisahoffman

Der dritte Stand besaß im 18. Jahrhundert kein politisches Mitspracherecht. Jagen durfte nur der zweite Stand, der Adel. Deswegen hungerten viele, da nur etwa 0,5% der Bevölkerung adelig waren. Der dritte Stand musste die meisten Steuern bezahlen und bestand aus etwa 98% der Bevölkerung. Nur der erste Stand, der Klerus (Kirche) und der zweite Stand, der Adel durften etwas bestimmen.

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