Bedientheke muss ich die Ware kaufen?

5 Antworten

Eigentlich eine Frechheit sowas zu tun.. schließlich kann er jeden Schritt vom wiegen bis zum Preis mit verfolgen.. Edeka muss allein aus Sicherheitsgründen diese Ware vernichten.Der bzw ein Kunde könnte auch nach dem Kauf , etwas ins Fleisch injiziert haben. 

Prinzipiell ist ein gültiger Kauf entstanden und hoffentlich auf der Ü-Kamera festgehalten. Ein Hausverbot wäre das Minimum..  

>> Edeka muss allein aus Sicherheitsgründen diese Ware vernichten.Der bzw ein Kunde könnte auch nach dem Kauf , etwas ins Fleisch injiziert haben. <<

Mal abgesehen davon, dass hier ueberhaupt kein Kauf stattgefunden hat, geht deine Fantasie ein wenig mit dir durch. Folgt man naemlich diesem Gedanken, muesste der Haendler alle Produkte aus Sicherheitsgruenden vernichten, auf die seine Kunden in irgend einer Weise Zugriff haben. Schliesslich kann man auch in eine im Regal liegende Kekspackung etwas injizieren.

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@DerCaveman

Es gibt im Nahrungsbereich Gesetze, die sowas regeln. Und bei Bedientheken muss nun mal alles, was über den Tresen ging, aber doch nicht verkauft wurde, vernichtet werden. 

Es geht dabei nicht um irgendwelche Giftmischer-Szenarien, die die Ware absichtlich mit etwas Schlimmem impfen wollen, sondern darum, dass die Kühlkette unterbrochen wurde und niemand garantieren kann, dass die Keimbelastung der Ware nicht zu hoch wurde hinter dem Tresen.

In Restaurants z.B. muss auch alles, was die Küche verlassen hat venichtet werden. 

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Strafrechtlich duerften wir es hier mit einer Sachbeschaedigung zu tun haben. Das Fleisch war noch Eigentum des Lebensmittelhaendlers, mit dem ein Freund nicht sorgsam umgegangen ist und - sofern das Fleisch nicht mehr verkauft werden konnte - damit eine Verschlechterung an der Sache herbeigefuehrt hat. Er haette es an der Fleischtheke zurueck geben muessen statt es irgendwo im Laden in eine beliebige Kuehltheke zu legen (die moeglicherweise gar nicht fuer die Aufbewahrung von Frischfleisch geeignet ist).

Daraus koennen sich dann natuerlich auch Ersatzansprueche des Haendlers ergeben. Diese dann aber nur in Hoehe des diesem tatsaechlich entstandenen Schadens. Das duerfte der Einkaufspreis des Haendlers sein, keinesfalls aber dessen voller Verkaufspreis.

Wieso hat er das Fleisch nicht fleich wieder an der Theke retourniert?
In diesem Fall hat ers ja quasi irgendwo abgelegt, kein wunder wieso die dort so geschaut haben.
Wenn das jeder so machen würde...

Er hat sie (die Ware) in sein Eigentum genommen und muss sie bezahlen.

Solange er sie nicht bezahlt hat, ist sie nicht sein Eigentum, sondern nur in seinem Besitz. Eigentümer bleibt das Unternehmen bis er durch die Kasse durch ist. Und selbst da kann er sich bevor er sie bezahlt, noch anders entscheiden und sie dort lassen. Wieder nix mit Eigentumswechsel.

Natürlich hatte er an der Bedientheke durch die Bestellung einen Kaufwunsch gezeigt. Aber zum Kauf gezwungen ist er dadurch noch nicht.

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@Thirteeen

Das habe ich nicht geschrieben! Er ist bis zur Kasse und solange er nicht bezahlt hat, nur BESITZER, nicht Eigentümer!

Dein "weiter spinnen" ist eine einzige Spinnerei, weil sie im Ansatz falsch ist. Lies dir mal die Definitionen von "Besitz" und "Eigentum" durch! Vielleicht verstehst du dann deinen Fehler im Denken.

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@Thirteeen

Das stimmt nicht, der Kunde ging durch Bestellung eine Kaufverpflichtung ein. Bei Fragen ist Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen!

Wenn ich in der Gaststätte ein Schnitzel bestelle, die Kellnerin es serviert um bittet aufgrund von Schichtwechsel gleich abkassieren zu dürfen, und fürs Schnitzel jetzt 16,90 will und der Gast daraufhin sagt: Ne, dit is ma zu teuer, in Berlin anderen Gaststätte kostete bloß elffuftsch, und einfach weggeht, ohne den Teller auch nur angefasst zu haben, macht er sich der Zechprellerei schuldig. Auch der Höhe Preis ist kein Rücktrittsgrund, er hatte die Speisekarte am Tisch.

Gleiche Situation am Tresen.

Ich hätte gerne 300 Gramm vom alten Gryer bitte. 

Nur weil ich dann sehe das dass Stück Luxuskäse zehn Euro kostet entbindet mich nicht von meiner Kaufverpflichtung. Ich bin einen Vertrag eingegangen, und der Preis war für mich klar durch Auszeichnung erkennbar.

Sollten aber Maden aus dem Käse kriechen hätte man Glück gehabt...

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Du meinst, das Eigentum am Fleisch sei ihm bereits an der Fleischtheke uebertragen worden?

Interessanter Ansatz, den ich gern mal etwas weiter spinnen wuerde. Was waere denn, wenn er das Fleisch nicht irgendwo im Laden abgelegt sondern ohne es zu bezahlen mitgenommen haette? Diebstahl koennte das ja dann nicht sein. Schliesslich war er (nach deiner Einschaetzung) ja bereits Eigentuemer des Fleischs und wir befaenden uns ausschliesslich im zivilrechtlichen Bereich (Kaufvertrag zwar durch den Lebensmittelhaendler erfuellt, nicht aber auch durch den Kunden).

Und was waere mit der Tafel Schokolade, die er sich anschliessend von einem Regaleinraeumer haette aushaendigen lassen koennen? Waere die allein wegen der Mitwirkung des Regaleinraeumers bereits in sein Eigentum uebergegangen?    

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@DerCaveman

@ DerCaveman 

genau wegen deines Denkens , du nennst es weiter spinnen.. bezahlt die KopfunterGeneration alles im Voraus. In unserer Generation gab es noch Moral , Anstand und ehrwürdige Verhaltensnormen..



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@michaela1958

Vor Allem kapiert er nicht, dass es im Laden ohne bezahlt zu haben nicht sein Eigentum ist.

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@DerCaveman

Es ist ein Unterschied ob ich eine Tafel Schokolade "mitnehme" oder mir ein Stück Fleisch abschneiden lasse und "mitnehme".

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Anzeige wird er nicht bekommen, da die Ware ja im Laden geblieben ist. Aber natürlich war das so nicht in Ordnung. Schlimmstenfalls spricht der Filialleiter ein Hausverbot aus.

Kann der Besitzer das im Nachhinein auch tun?  Haben ja nun seinen Namen und wissen das er es war.  

Sicher keine Anzeige?  

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@Nisi2

Woher hat der Besitzer seinen Namen? Und wie will er Anzeige ohne Adresse? Glaubst du die Polizei lässt eine Großfahndung raus, nur weil ein XY, den sie nicht mal direkt finden können für 16,- Euro Schaden angerichtet hat?

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