Recht – die besten Beiträge

Döner-Krise: Gehen bald die Spieße aus?

| Foto: Bild.de/Markus Lenhardt/dpa

Guten Tag liebe GF-Community.

Ein Mann füllt ein Fladenbrot mit Fleisch von einem Dönerspieß. Der Spieß wurde von der Firma Birtat produziert

In der deutschen Dönerlandschaft könnte es bald ungemütlich werden! Beim Dönerspieß-Hersteller Birtat in Murr bei Ludwigsburg eskaliert ein Tarifkonflikt, der die Versorgung von Imbissen ins Wanken bringen könnte.

Birtat, Teil der Meat World SE, ist einer der größten Produzenten von Dönerspießen in Deutschland und beliefert Tausende Imbisse. Monatlich erreichen die Produkte des Unternehmens nach eigenen Angaben mehr als 13 Millionen Konsumenten. In der Fabrik in Murr werden Fleischspieße aus Kalb, Hähnchen und Rind produziert, tiefgekühlt und in die ganze Republik ausgeliefert. Meat World erwirtschaftet so rund 200 Millionen Euro Jahresumsatz.

Forderungen der Beschäftigten

Doch seit Monaten herrscht Stillstand am Verhandlungstisch. Rund 115 Beschäftigte fordern höhere Löhne und einen Haustarifvertrag. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) verlangt zunächst 375 Euro mehr im Monat pro Beschäftigtem, langfristig ein Einstiegsgehalt von 3000 Euro und ein transparentes Entgeltsystem.

Nach vier erfolglosen Verhandlungsrunden lehnt die Unternehmensführung die Forderungen weiterhin ab.

Warnstreiks und Arbeitskampf

Die Mitarbeiter reagierten mit Arbeitskampfmaßnahmen: Seit Februar kam es zu zehn Warnstreiks, zuletzt legte die Belegschaft sogar fünf Tage hintereinander die Arbeit nieder.

In einer Urabstimmung votierten die Gewerkschaftsmitglieder einstimmig für eine Ausweitung der Streiks.

Mögliche Folgen für Verbraucher

Bislang hat dies kaum Auswirkungen auf die Imbisse. Doch die NGG warnt: Sollten die Streiks länger andauern, könnte die Döner-Versorgung ins Stocken geraten.

Und selbst wenn eine Einigung gelingt, könnten Verbraucher den Konflikt bald im Geldbeutel spüren. Branchenkenner erwarten, dass durch höhere Personalkosten und die ohnehin gestiegenen Rindfleischpreise der Dönerpreis bald über 10 Euro steigen könnte.

| Artikel:

https://www.bild.de/leben-wissen/mein-geld-finanzportal/doener-streik-gehen-bald-die-spiesse-aus-68904aa3df8ae84972c73c7a

| Frage:

Würdet ihr auch 10 € oder mehr für einen Döner zahlen, wenn die Mitarbeiter besser bezahlt werden?

Mit freundlichen Grüßen

RobinPxGF.

Bild zum Beitrag
| Nein. Ich würde keine 10€ oder mehr bezahlen. 50%
| Ich habe eine andere Meinung zu diesem Thema. 25%
| Ja. Ich würde 10€ oder mehr bezahlen. 25%
Essen, Arbeit, Beruf, Finanzen, Inflation, Steuern, Geld, Wirtschaft, Lebensmittel, Döner, Deutschland, Politik, Recht, Arbeitsrecht, Gesetz, Gesellschaft

beweisfoto anfrage/ parkzettel?

Moin Leute,

ich hatte, die tage einen Strafzettel am Auto wegen fehlender Parkscheibe.(habe auf einem Parkplatz von einem Einkaufszentrum geparkt) und soll nun 30 euro zahlen. Als Beweis wurde angegeben, dass ein Foto gemacht wurde. Dieses Foto möchte ich jetzt sehen, zur Prüfung. Bevor ich die Strafe zahle, habe also die Firma angeschrieben, (mit Kopie des Strafzettels), die mir den Strafzettel ausgestellt hat. Und eine Anfrage auf Herausgabe des Beweisfotos gestellt. Haben mir dann geschrieben,

"Wir berufen uns mit/ in diesem Schreiben auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die an jeder Einfahrt der durch uns überwachten Parkplätze gut sichtbar aushängen. Mit dem Betreten bzw. Befahren des Privatgrundstücks erklären Sie sich automatisch (konkludent) mit den AGB einverstanden. Unsere Hinweisschilder sind, zusätzlich zu den Installationen an Zufahrten/Ausfahrten, gut sichtbar auf dem gesamten Parkplatz verteilt. Parkplatznutzer, die gegen die deutlich sichtbar ausgeschilderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, müssen mit Ausstellung von Vertragsstrafen rechnen.

Maßgebend für eine Vertragsstrafe ist ein Verstoß gegen unsere dort aushängenden AGB. Sie haben versäumt, Ihre Parkuhr sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren und haben damit gegen die Einstell- und Nutzungsbedingungen der Parkfläche verstoßen. Hierzu verweisen wir auf § 2.2 unserer AGB. Hierin ist der Nutzer verpflichtet, den Beginn seiner Nutzung („Ankunftszeit“) durch Verwendung einer Parkscheibe jederzeit nachzuweisen. Hierbei ist die Ankunftszeit auf der Parkscheibe einzustellen und diese so hinter der Windschutzscheibe zu platzieren, dass sie jederzeit von außen einsehbar und die Ankunftszeit zweifelsfrei ablesbar ist. Für den Fall, dass dem Nutzer eine Parkscheibe nicht zur Verfügung steht, hat dieser seine Ankunftszeit aufzuschreiben und diesen Nachweis, anstatt der Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe zu platzieren.

Laut Datenschutz-Richtlinie dürfen wir Beweisaufnahmen (Fotos) ausschließlich mit dem eingetragenen Fahrzeughalter teilen. Um den Fahrzeughalter zu ermitteln, müssen wir eine gesonderte Abfrage bei dem Kraftfahrtbundesamt veranlassen. Dieses ist bedauerlicherweise nicht kostenfrei, sodass wir Ihnen diese Abfragegebühr von 9,95 €, zusätzlich zu der bereits ausgestellten Vertragsstrafe, in Rechnung stellen müssen. Wir bitten um zeitnahe Rückmeldung. "

Ich bin aber unmittelbarer Empfänger des Strafzettels und Eigentümer des Autos. Dürfen die mir die 9.95 € Gebühr aufzwingen? ich möchte nur das foto sehen, bevor ich die strafe zahle.

danke für eure antworten.

Recht, Verkehrsrecht, Gesetz, Straßenverkehrsordnung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Recht