Psychologie – die besten Beiträge

Hat Norbert Blüm gesagt "Meine Rente ist sicher" oder "Die Rente ist sicher"?

Ich sage: "Egal". Sie ist es nicht:

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Bis wann ist die Rente sicher?

Die Rente ist bis 2030 mit einem Mindestniveau von 48 Prozent gesichert, aber für die Zeit danach gibt es keine gesetzliche Untergrenze, was die Zukunft der Rente offen lässt. Finanzminister Lindner erklärte, die umlagefinanzierte Rente sei auf Dauer nicht stabil und betonte die Notwendigkeit von betrieblicher und privater Vorsorge. Das Rentenniveau soll bis 2040 stabilisiert und der Beitragssatz durch das Generationenkapital reduziert werden, was jedoch nicht alle Probleme löst. 

Garantien und Perspektiven

  • Bis 2030: Das Rentenniveau ist gesetzlich garantiert und darf nicht unter 48 Prozent fallen. Wenn es dennoch sinkt, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um dies zu verhindern. 
  • Seit 2030: Es gibt keine gesetzliche Untergrenze mehr für das Rentenniveau. 
  • Finanzminister Lindners Aussage: Er hält die umlagefinanzierte Rente für langfristig nicht stabil und betont die Wichtigkeit der betrieblichen und privaten Altersvorsorge. 

Die Gründe für die Unsicherheit

  • Demografische Entwicklung:
  • Immer mehr Menschen ziehen Leistungen aus der Rentenkasse, während immer weniger Beitragszahler für sie aufkommen müssen. 
  • Demografischer Faktor:
  • Der demografische Faktor hat die Rentenentwicklung seit 1997 verlangsamt und wird dies auch weiterhin tun. 

Maßnahmen zur Sicherung der Rente

  • Generationenkapital:
  • Ein staatlicher Fonds, der auf den Kapitalmärkten investiert wird, um die Rentenbeiträge in den kommenden Jahren zu entlasten und den Rentenbeitrag zu reduzieren. 
  • Weitere Reformen:
  • Die Politik wird sich mit Anpassungen der Altersgrenzen und der Rentenhöhe auseinandersetzen müssen, um die Rentenfinanzierung zu gewährleisten. 
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Meinung des Tages: Joggerin gegen Willen gefilmt - Sollte das Filmen bekleideter Körperteile in jedem Fall strafbar sein?

(Bild mit KI erstellt)

Joggerin gegen ihren Willen gefilmt - Vorfall geht viral

Im Februar 2025 wurde die Kölnerin Yanni Gentsch beim Joggen von einem Radfahrer heimlich gefilmt, wobei der Fokus auf ihrem Gesäß lag. Sie stellte den Mann anschließend zur Rede, zwang ihn zur Löschung der Aufnahmen und filmte die Konfrontation selbst. Das Video stellte sie online, wo es viral ging und mehr als 16 Millionen Aufrufe auf Instagram erreichte.

Trotz der offensichtlichen Belästigung konnte sie den Mann juristisch nicht belangen, da das Filmen bekleideter Körperteile bislang nicht strafbar ist. Dieser Rechtsmangel war der Auslöser für ihre Petition.

Petition und politische Reaktionen

Gentsch startete die Petition „Voyeur-Aufnahmen strafbar machen“, die inzwischen über 100.000 Menschen unterzeichnet haben. Am 25. August 2025 übergab sie die gesammelten Unterschriften an NRW-Justizminister Benjamin Limbach. Der Minister dankte ihr ausdrücklich dafür, den Fall öffentlich gemacht und eine breite gesellschaftliche Debatte angestoßen zu haben.

Limbach erklärte, solche Aufnahmen seien weder Randerscheinung noch Bagatelle und müssten strafbar werden. Er kündigte an, das Thema in die Justizministerkonferenz einzubringen und eine bundesweite Gesetzesänderung zu unterstützen.

Gesellschaftliche und rechtliche Dimension

Gentsch betont, dass Voyeurismus ein Symptom patriarchaler Strukturen sei, in denen Frauenkörper objektiviert und sexualisierte Belästigungen verharmlost würden. Sie macht deutlich, dass solche Übergriffe oft den Anfang einer Gewaltspirale darstellen, die in schlimmsten Fällen bis zu Femiziden reicht. Für Betroffene sei es unbegreiflich, trotz klarer Übergriffe ohne rechtliche Handhabe dazustehen.

Auch prominente Stimmen wie Klima-Aktivistin Luisa Neubauer und Autorin Tara-Louise Wittwer unterstützen die Forderung nach einer Schließung der Gesetzeslücke. Limbach sieht die Erweiterung des Paragraphen 184k StGB, in dem bereits „Upskirting“ geregelt ist, als möglichen Weg.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollte das Filmen bekleideter Körperteile in jedem Fall strafbar sein – oder nur, wenn eine eindeutige sexuelle Motivation erkennbar ist?
  • Warum wird sexualisierte Belästigung in vielen Kontexten noch als „Bagatelle“ betrachtet?
  • Was bedeutet es für das Sicherheitsgefühl von Frauen im Alltag, wenn solche Taten bislang straffrei bleiben?
  • Sollte das Thema sexualisierte Belästigung stärker im Schulunterricht oder in Kampagnen behandelt werden?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Nein, das geht meiner Meinung nach zu weit, weil.. 54%
Ja, das Filmen bekleideter Körperteile sollte strafbar sein, da.. 25%
Andere Meinung und zwar... 21%
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